„Rote Zone“: Was bedeutet das für den Bürger?

Jede Bewegung mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln ist untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, aus Gesundheitsgründen oder durch Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet.
Rückkehr nach Hause
Die Rückkehr zum eigenen Domizil, Wohnort oder Wohnsitz oder zu jenem des Partners oder der Familienangehörigen, bei welchen man übernachtet, ist gestattet.
Die Bürgermeister können mit eigener Maßnahme weitere Einschränkungen der Bewegungen innerhalb des Gemeindegebietes erlassen.
Präsenz- und Fernunterricht
Unbeschadet des Präsenzunterrichtes in den Kleinkindbetreuungsdiensten, im Kindergarten, in der Grundschule, sowie im ersten Jahr der Mittelschule, werden die schulischen und didaktischen Aktivitäten ausschließlich über Fernunterricht erteilt, mit Ausnahme jener Fälle, welche ausdrücklich ermächtigt werden.
Allgemeine Maskenpflicht
In den Musikschulen wird der Unterricht ausschließlich individuell abgehalten.
In den schulischen Einrichtungen mit Präsenzunterricht gilt eine allgemeine Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, und zwar unabhängig vom Personenabstand und ab einem Alter von sechs Jahren.
Diese Verordnung ist unabhängig der Einstufung zur „Roten Zone“ erlassen worden und hat in einigen Gemeinden Südtirols zur Ausrufung eines Schülerstreichs geführt. (UT24 berichtete).






