von ih 22.10.2020 06:20 Uhr

Südtirol sagt alle Krampus- und Nikolausumzüge ab

Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Mittwochabend abermals verschärfte Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus verabschiedet. Darin enthalten ist unter anderem das Verbot aller Nikolausumzüge, Krampusläufe und ähnlicher Veranstaltungen.

Symbolbild; Foto: UT24/obj

In diesem Jahr wird es in Südtirol nicht nur keine Weihnachtsmärkte geben. Per Dringlichkeitsmaßnahme vom 21. Oktober 2020 hat Landeshauptmann Arno Kompatscher nun auch alle Nikolausumzüge, Krampusläufe und ähnliche traditionelle Veranstaltungen untersagt.

Für die vielen ehrenamtlichen Vereine dürfte dieses Verbot einem Schlag ins Gesicht gleichkommen. So haben die Krampus- und Nikolausumzüge hierzulande eine langjährige Tradition und viele Menschen pilgern extra dafür nach Südtirol.

Genau das wil LH Kompatscher aber nun mittels seiner Dringlichkeitsmaßnahme verhindern, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhndern. Ebenfalls damit einhergehend gibt es neue Regeln für die Schule, die Gastbetriebe sowie die Törggelebetriebe.

Hier die wichtigsten Vorgaben:

  • An allen Schulen müssen der Zutritt und der Austritt der Schüler gestaffelt erfolgen.
  • In den Gastbetrieben müssen die Betreiber am Eingang des Lokals die Höchstanzahl der gleichzeitig zugelassenen Personen anbringen.
  • Für die Törggele-Aktivität in geschlossenen Räumen wird neben den bereits bestehenden Sicherheitsbestimmungen die 1/4-Regel (mindestens vier Quadratmetern Fläche pro Person) angewandt, falls diese strenger ist als die bisherige Regel.
  • Sämtliche Spielhallen, Wett- und Bingosälen und ähnliche Einrichtungen müssen um 18.00 Uhr ihre Tore schließen.
  • Chöre und Musikkapellen können weiter ihre Proben und Aufführungen machen, allerdings müssen sie dafür die 1/5-Regel (mindestens 5 Quadratmeter Fläche pro Person) einhalten. Maximal 15 Personen dürfen zusammen proben bzw. eine Aufführung machen.
  • Veranstaltungen, traditionelle Ereignisse und andere wiederkehrende Anlässe, die ein höheres Ansteckungsrisiko bergen, wie die Weihnachtsmärkte, Nikolausumzüge, Krampusläufe und ähnliches dürfen nicht stattfinden.
  • Die Bürgermeister dürfen im Bereich der Märkte und Veranstaltungen auf Gemeinde- und Bezirksebene weitere einschränkende Maßnahmen erlassen.
    Im Bereich Sport sind die regionalen und nationalen Sportwettkämpfe in Form von #Meisterschaften ausgesetzt. Ausgenommen sind dabei die zwei höchsten nationalen CONI- bzw. CIP-Ligen in den einzelnen Sportarten sowie die Oberliga und die Serie D im Fußball.
  • Sportwettkämpfe in Form von Einzelveranstaltungen sind auf allen Ebenen ausgesetzt, es sei denn spezifische nationale oder internationale Wettkämpfe werden vom Landeshauptmann genehmigt.
    Auch bei den erlaubten Sportwettkämpfen dürfen keine Speisen und Getränke verabreicht werden.
  • Weiterhin zulässig ist das Training, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen, insofern die geltenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
  • Die sowohl allein als auch in der Mannschaft ausgeübten Kontaktsportarten in geschlossenen Räumen sind verboten, wenn sie nicht zur Verbandstätigkeit von Sportvereinen gehören, die bei einem Sportverband eingetragen sind. Auch das entsprechende Training dieser Kontaktsportarten ist nicht erlaubt
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