Fahrverbote für besonders laute Motorräder im Außerfern

Die Bergstraßen im Außerfern sind seit vielen Jahren beliebte Ausflugsstrecken für unzählige MotorradlenkerInnen. Die Lärmbelastung für die entlang der Straßen lebenden Menschen ist dementsprechend gestiegen. Zusätzlich zu den bereits in den vergangenen Jahren verordneten Maßnahmen wird mit diesen neuen Fahrverboten auf der Bschlaber-, der Hahntennjoch-, der Lechtaler-, der Berwang-Namloser und der Tannheimerstraße eine spürbare Reduktion des Lärms eintreten, erwartet sich der Lärmexperte des Landes, Christoph Lechner von der Abteilung ESA: „Die gutachterliche Grundlage für diese Verordnungen bildet die repräsentative Lärmstudie, aus welcher klar hervorging, dass der Motorradverkehr an den Sommer-Wochenenden und insbesondere das hochtourige Fahren bei Beschleunigungs- und Bremsvorgängen am meisten störend für die Befragten sind. Fahrverbote für ‚laute‘ Motoräder und das  Sperren bestimmter Strecken wird mit großer Mehrheit befürwortet, generelle Wochenendfahrverbote hingegen mehrheitlich abgelehnt.“ Unter Federführung der Abteilung Verkehrsrecht und unter Einbindung der Bezirkshauptmannschaften Reutte und Imst wurde sohin an der Maßnahme gearbeitet, wie LH-Stellvertreter Felipe erläutert: „Wesentlich dabei ist die rechtliche Durchsetzbarkeit, die praktische Umsetzbarkeit und die spürbare Verbesserung für die anrainende Bevölkerung. Die nun gesetzten Schritte sollen alle diese Vorgaben erfüllen.“
Bernhard Knapp, Leiter der Verkehrsrechtsabteilung erklärt: „Sollte der in der Zulassung festgeschriebene Nahfeldpegel einen Wert von 95 dB überschreiten, gilt das Fahrverbot. Bei einer Übertretung muss mit einer Geldstrafe von 220 Euro gerechnet werden.“ Veranschaulichen lassen sich die Maßnahmen an einem Beispiel, wie Lechner erläutert: „Aktuell würden die Fahrverbote circa sieben Prozent  der in Österreich zugelassenen Motorräder betreffen. Diese 4.400 lauten Motorräder erzeugen in Summe dieselbe Emission als Nahfeldpegel, wie die restlichen circa 61.000 leiseren Motorräder.“
Fahrverbote gelten von 10. Juni bis 31. Oktober – ohne Ausnahme
Die Fahrverbote gelten von 10. Juni bis 31. Oktober dieses Jahres, ohne Ausnahmen für Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. „Die übergebührliche Lärmbelastung für die Menschen entlang der Motorradstrecken erfordert auch entsprechende Maßnahmen. Diese werden ab Inkrafttreten fachlich begleitet und evaluiert, sodass wir nach der Motorradsaison die Auswirkungen feststellen und für kommendes Jahr mögliche Änderungen erarbeiten können“, sagt LH-Stellvertreter Felipe.






