Musikkapellen und Chöre dürfen wieder proben

Dabei kommt die 1/10-Regel zur Anwendung, es muss also im Proberaum pro Person zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen. Vor den Proben ist eine Laser-Fiebermessung für alle Pflicht. Zwischen den Personen muss ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden und sie dürfen sich nicht gegenüberstehen, mit Ausnahme natürlich des Chorleiters oder der Chorleiterin, die dann einen Abstand von drei Metern gegenüber anderen halten müssen.
Die Instrumente müssen daheim gereinigt und desinfiziert werden. Jede Person muss vor dem Verlassen des zugeordneten Platzes die Hände desinfizieren und Mund- und Nase bedecken. Wenn möglich, sollten die Proben im Freien abgehalten werden, im geschlossenem Raum müssen Türen und Fenster alle 30 Minuten geöffnet werden.






