Gruppensex verboten

Seit dem 13. März sind Bordelle in Baden-Württemberg geschlossen. Während Tattoo- und Massage-Studios wieder öffnen durften, bleibt die Prostitution aber nach wie vor verboten. „Das ist ungerecht“, zitiert die Bild-Zeitung den Bordellbesitzer John Heer. Heer hat gemeinsam mit weiteren Kollegen einen Hygieneplan ausgearbeitet, den er bei Sozialminister Manne Lucha deponierte.
Der Bild zufolge sieht der Plan unter anderem eine Maskenpflicht auf den Fluren und in den Zimmern vor. Die Maske dürfe nur im Ausnahmefall von der Prostituierten abgenommen werden. Zudem müssen Abstandsregeln eingehalten werden, nur eine Prostituierte und ein Kunde dürfen sich im Zimmer aufhalten. Gruppensex ist damit ausgeschlossen.
Außerdem muss der Kunde Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer hinterlegen. Im Falle einer Covid-Erkrankung werden die Kontaktdaten – sofern mit dem Datenschutz vereinbar – dem Gesundheitsamt weitergeleitet.






