von fe 14.04.2020 13:19 Uhr

Zahlreiche Geschäfte sperren nach „Shutdown“ wieder auf

Am Dienstag haben zahlreiche Handelsgeschäfte nach einem einmonatigen „Shutdown“ wieder aufgesperrt. Es gilt Masken- und Abstandspflicht, bei großem Andrang kann es zu Blockabfertigungen kommen. Einkaufszentren, Gastronomie und Hotellerie müssen sich noch gedulden. Wieder offen haben auch die Bundesgärten in Wien und Innsbruck.

APA

Seit Dienstag dürfen Tankstellen-Waschstraßen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pfandleihanstalten und der Handel mit Edelmetallen, Bau- und Gartenmärkte (unabhängig von der Größe) sowie kleinere Händler, wenn der Kundenbereich im Inneren höchstens 400 Quadratmeter beträgt, ihre Pforten öffnen.

Bei einigen Baumärkten gab es am Dienstagvormittag großen Kundenandrang (UT24 berichtete). In den sozialen Medien kursierten einige Videos von langen Schlangen auf einem Parkplatz vor einer Wiener Hornbach-Filiale.

Die Gewerkschaft appellierte in einer Aussendung erneut an die Vernunft der Kunden, „nur dringende Einkäufe bereits in dieser Woche zu erledigen, so Barbara Teiber, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft GPA-djp. Denn die Kundenströme müssten sich über einen längeren Zeitraum verteilen können. „Kurz gefasst: Material zur Reparatur der Wasserleitung kann gerne heute gekauft werden, der neue Lampion für den Garten soll bitte bis nächste Woche warten,“ so Teiber.

Die Gewerkschaft wie auch der Handelsverband riefen darüber hinaus dazu auf, die Sicherheitsmaßnahmen wie Maskenpflicht und Einhaltung des Mindestabstandes weiter sorgfältig zu beachten. Die Arbeitgeber müssten überdies darauf achten, dass die Beschränkung von einem Kunden pro zwanzig Quadratmeter eingehalten werde, so die Gewerkschaft.

Auch die im Zuge der Ausgangsbeschränkungen zunächst geschlossenen Bundesgärten sind wieder geöffnet. Sämtliche Anlagen in Wien und Innsbruck – in diesen beiden Städten gibt es Bundesgärten – sind wieder frei zugänglich. Allerdings gab es Kontrollen, um zu großes Gedränge zu vermeiden. Dieses blieb in Wien, wo es heftige Debatten um die Schließung gab, am Dienstag aber wetterbedingt ohnehin aus.

Die historischen Gartenanlagen wurden nach Verkündung der Covid-Maßnahmen Mitte März analog zu den Bundesmuseen geschlossen – oder genaugenommen nicht mehr aufgesperrt. Denn die Areale sind umfriedet und auch regulär nur tagsüber besuchbar. Betroffen waren in Wien der Schlosspark Schönbrunn, der Belvederegarten, der Volksgarten, der Burggarten sowie der Augarten, in Innsbruck der Hofgarten und der Schlosspark Ambras.

Die Aktion sorgte für eine intensive politische Debatte, zumindest was die Wiener Flächen betraf. Im Rathaus wurde vehement darauf gedrängt, die Parks wieder aufzusperren. Letztendlich wurde vom Bund entschieden, diesen Schritt nach dem Osterwochenende zu setzen. Somit konnten die Wienerinnen und Wiener am Dienstag wieder durch die Grünanlagen wandern oder laufen, wobei an den Eingängen Sicherheitspersonal über das Geschehen wachte.

Bei den Toren wurde mittels Schildern auch auf den nötigen Sicherheitsabstand oder das Verbot der Gruppenbildung hingewiesen. Die Zahl der geöffneten Eingänge kann, so teilten die Bundesgärten auf ihrer Homepage () zudem mit, aufgrund örtlicher Gegebenheiten zum Teil auch reduziert werden. Die Gefahr, dass sich zu viele Menschen in den Gärten aufhalten, war jedoch zumindest am Dienstag noch gering. Die kühlen Temperaturen luden nicht unbedingt zum Flanieren ein.

Somit kam es auch zu keinen Wartezeiten bei den Einlässen. Dass hier der nötige Abstand nicht eingehalten werden könnte, hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Anfang des Monats noch befürchtet. Am Dienstag schaute er auch persönlich vorbei: Er blieb am Weg zur heutigen Regierungs-Pressekonferenz kurz beim Volksgarten stehen, um sich ein Bild von der Lage zu machen.

Mit Beginn der Maßnahmen-Lockerungen dürfen auch die umstrittenen 230 von insgesamt rund 12.500 Hektar öffentlich zugänglicher Grünflächen in Wien wieder betreten werden (zum Verständnis: ein Hektar entspricht 10.000 Quadratmetern). Bei den bisher fehlenden zwei Prozent handelt es sich um die fünf Wiener Bundesgärten. Neu geregelt wurde zudem, dass neben Begräbnissen künftig auch Hochzeiten nur im engsten Familienkreis stattfinden dürfen.

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