„Nationalistisches Fehlverhalten“

Die Carabinieri haben einen Südtiroler Imker auf dem Weg zu seinen Bienen kontrolliert. „Siamo in Italia, dovete parlare in italiano“, sollen die Ordnungskräfte laut dem Südtiroler gesagt haben. Und auch die deutsche Eigenerklärung kam bei diesen Carabinieri offenbar überhaupt nicht gut an. „Dovete farlo in italiano“, hieß es dem Imker zufolge. Neben den schroffen Belehrungen setzte es eine saftige Strafe, die auch noch unberechtigterweise ausgestellt worden zu sein scheint (UT24 berichtete).
Thaler: Dem friedlichen Zusammenleben nicht dienlich
„Dieses nationalistische Getue ist dem ‚friedlichen Zusammenleben‘, das so oft beschworen wird, alles andere als dienlich“, sagt Werner Thaler, Leitungsmitglied der Süd-Tiroler Freiheit, zu UT24. Das Problem sei, dass die Beamten nicht über die Situationen und Bestimmungen zur Zweisprachigkeit in Südtirol aufgeklärt werden würden.
„Jedenfalls muss konsequent gegen die betreffenden Carabinieri vorgegangen werden. Solches Vorgehen ist nicht akzeptabel und nur kontraproduktiv. Jeder Südtiroler hat das Recht die Eigenerklärung in deutscher Sprache mitzuführen. In den letzten Tagen häuften sich die Mitteilungen über solches nationalistisches Fehlverhalten“, sagt Thaler.
Carabinieri schweigen
Was die Carabinieri dazu sagen? Gar nichts. Die Pressestelle der Carabinieri gab auf Anfrage von UT24 weder eine Klarstellung ab, in welchen Sprachen die Eigenerklärung in Südtirol abgefasst sein darf, noch eine Stellungnahme zum Vorfall vor wenigen Tagen.
„Ich wurde behandelt, wie ein kleines Kind“
Erst Anfang der Woche hatte UT24 berichtet, dass sich Bürger während der Coronakrise immer wieder von Ordnungskräften ungerecht oder respektlos behandelt fühlen. Gleichzeitig machte UT24 zwei Fälle aus Völs am Schlern publik, wo Carabinieri offensichtlich übereifrig reagierten.
„Ich bin noch nie so zusammengeschissen worden. Ich wurde behandelt wie ein kleines Kind“, sagt die Frau aus Völs zu UT24. Der Beamte habe außerdem seine Hand an seiner Dienstwaffe gehabt. Einem anderen Bürger aus Völs brummten die Carabinieri eine Strafe von 400 Euro auf (280 Euro bei Zahlung innerhalb 30 Tagen), weil er einen Spaziergang mit seinem Kind in der Nähe seines Hauses machte (hier nachlesen). Eine motorische Tätigkeit, die auch Landeshauptmann Arno Kompatscher ausdrücklich erlaubt hatte. Auch bei diesen Fällen verlief eine Anfrage bei den offiziellen Stellen der Carabinieri im Sand.
Achammer: Mit Verständnis vorgehen
„Dass die Ordnungskräfte die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen kontrollieren, ist gut und richtig“, sagt Landesrat Philipp Achammer. „Genauso wichtig ist aber, dass dabei mit Augenmaß, Ausgleich und Verständnis vorgegangen wird, gerade in einer Zeit, in der die Menschen zunehmend angespannt sind – das war in jüngster Zeit, so wurde es mir mehrmals berichtet, leider nicht immer der Fall.“






