Corona-Krise: Polizei kann entscheiden, wie sie das Gesetz auslegt

Es gibt keine genauen Angaben in Metern, was „Nähe zur eigenen Wohnung“ bedeutet. Für den Südtiroler Gemeindenverband sei diese Regelung allerdings so zu verstehen, dass man bei sportlichen Betätigungen sowie bei Bewegungen im Freien möglichst keine anderen Personen trifft und auch auf dem Rückweg zur eigenen Wohnung keine anderen Personen treffen darf, um die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten.
„Es versteht sich somit von selbst, dass die Entfernung zur eigenen Wohnung im ländlichen Bereich oder bei Gebäuden in Waldnähe auch eine andere sein kann, als im dicht besiedelten Bereich des Dorfes oder der Stadt. Hier wird an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Bürger appelliert“, heißt es in dem Rundschreiben des Südtiroler Gemeindenverbandes.
Normalerweise bei falscher Eigenerklärung keine Strafe
Grundsätzlich solle auch in Sachen Eigenerklärungen „bei der notwendigen Kontrolltätigkeit vor der Form die Substanz gelten“. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass es wichtiger sei, überhaupt eine Erklärung dabei zu haben – ganz egal, ob diese bereits wieder durch eine Neue ersetzt wurde. So hat dies auch Landeshauptmann Arno Kompatscher unlängst bei einer Videokonferenz des Landes kundgetan.
Kritisch an diesem Umstand ist jedoch weiterhin, dass die Auslegung der aktuellen Gesetzeslage den Polizeibeamten überlassen wird. „Das kann so weit gehen, dass Leute für etwas bestraft werden, wofür andere lediglich verwarnt werden“, meint ein Insider zu UT24. „Denn damit legen wir die Auslegung der Gesetze in die Hände von einzelnen Polizeibeamten“. Bleibt also zu hoffen, dass das Verständnis für Gemeinschaft und die Solidarität füreinander überwiegt.






