„Normalerweise regen sich die Leute auf, wenn alles zu genau geregelt ist“
„Normalerweise regen sich die Leute auf, wenn alles zu genau geregelt ist“, wundert sich Landeshauptmann Kompatscher auf die Nachfrage von UT24. Man müsse in dieser Angelegenheit allerdings unterscheiden, wo jemand wohne. So sei es für Kompatscher ein wesentlicher Unterschied, ob jemand in einem menschenleeren Waldstück spazieren gehe oder quer durch die ganze Stadt laufe.
Deshalb hält es der Landeshauptmann für notwendig, den Menschen noch einmal klar mitzuteilen: „Man darf weiterhin ins Freie gehen und frische Luft schnappen. Wir gehen nicht mit dem Meterband durch die Gegend.“ Von einer „unmittelbaren Nähe“ sei für ihn die Rede, wenn sich jemand „weniger als zwei Kilometer“ von seinem Wohnort befindet. Wobei dies weiterhin nirgendwo gesetzlich festgeschrieben ist. Es obliegt damit alleinig den Beamten der Ordnungskräfte, ob jemand gestraft wird.
Gleiches gilt auch für die vielfach kritisierten Eigenerklärungen, deren Form sich nun einmal wieder geändert hat. Auch hier solle laut Kompatscher niemand gestraft werden, der beispielsweise ein altes Formular dabei habe.