von ih 24.03.2020 18:07 Uhr

„Normalerweise regen sich die Leute auf, wenn alles zu genau geregelt ist“

200 Meter oder doch mehr? Viele Südtiroler sind sich unschlüssig darüber, wie weit sie sich in Zeiten der Corona-Krise tatsächlich noch von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Während andere Regionen in Italien hier klarer sind, weiß in Südtirol kein Mensch so recht, wie weit die vielbeschworene „unmittelbare Nähe“ wirklich reicht. UT24 hat LH Arno Kompatscher bei der Videokonferenz am Dienstag gefragt.

„Normalerweise regen sich die Leute auf, wenn alles zu genau geregelt ist“, wundert sich Landeshauptmann Kompatscher auf die Nachfrage von UT24.  Man müsse in dieser Angelegenheit allerdings unterscheiden, wo jemand wohne. So sei es für Kompatscher ein wesentlicher Unterschied, ob jemand in einem menschenleeren Waldstück spazieren gehe oder quer durch die ganze Stadt laufe.

Deshalb hält es der Landeshauptmann für notwendig, den Menschen noch einmal klar mitzuteilen: „Man darf weiterhin ins Freie gehen und frische Luft schnappen. Wir gehen nicht mit dem Meterband durch die Gegend.“ Von einer „unmittelbaren Nähe“ sei für ihn die Rede, wenn sich jemand „weniger als zwei Kilometer“ von seinem Wohnort befindet. Wobei dies weiterhin nirgendwo gesetzlich festgeschrieben ist. Es obliegt damit alleinig den Beamten der Ordnungskräfte, ob jemand gestraft wird.

Gleiches gilt auch für die vielfach kritisierten Eigenerklärungen, deren Form sich nun einmal wieder geändert hat. Auch hier solle laut Kompatscher niemand gestraft werden, der beispielsweise ein altes Formular dabei habe.

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