Corona: Schließung von Betrieben – bin ich betroffen?

Die am Vormittag verkündete Verkehrs-/Ausgangsbeschränkung gilt hingegen für die Freizeit. Mitarbeiter, die an ihrem Arbeitsplatz erscheinen müssen, dürfen den Weg zur Arbeit antreten.
Die neue Regelung betrifft laut Wirtschaftskammer Tirol (15.03.2020, 13:30 Uhr) :
Handel
Baustoffhandel:
– Nur offen für den Verkauf von Tierfutter etc.
– Rest darf nicht verkauft werden
Belieferung von Baustellen durch den Baustoffhandel:
– Zulässig
Direktvertrieb Verkaufspartys:
– Nicht erlaubt
Einkaufszentren mit allen Branchen:
– Nur offen für den Verkauf von Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel, Apotheken, Medizinprodukte-und Heilbehelfshandel, Banken, Post, Trafiken, Telekommunikation, Textilreinigung, Aufsperrdienste, etc.
– Geschlossen: alle anderen Branchen
– Gastronomie:
am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Großhandel (Versorgung Industrie und Gewerbe etc)
– Zulässig: Belieferung aller Produkte der Produktionsbetriebe, Handels- und Gastronomie
– Offen: Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel, Agrarhandel, Medizinische Produkte, Heilbehelfe etc.
– Geschlossen: Verkaufsgeschäfte des Großhandels für gewerbliche Kunden
E-Zigarettenhändler:
– Offen, da Gleichstellung mit den Trafiken
Handel mit Sicherheitstechnik und Schutzausrüstung:
– Offen, da Ausnahme Sicherheits- und Notfallsprodukte
Kleine Süßwarengeschäfte:
– Geschlossen, da nicht notwendig zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit
Lieferservice von Lebensmittelhandel
– Offen da Ausnahme Lieferdienste
Mischbetriebe im Handel, die sowohl Lebensmittel/Futtermittel/Drogerie-Artikel als auch andere Produkte wie Spielzeug, Räder, Elektrogeräte verkaufen:
– Nur offen für den Verkauf von Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel
– Rest darf nicht verkauft werden
Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie:
– Offen bezüglich Lebensmittel (Wein)
– am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
– ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Onlinehandel:
– Offen da Ausnahme Lieferdienste
Postpartner:
– Offen da Ausnahme Post (nur für Postdienstleistungen)
Postabholstationen / kleine Geschäfte, die Postdienstleistungen anbieten:
– Nur offen hinsichtlich Postdienstleistungen
– Geschlossen: Rest
Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik:
– Offen
Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte:
– Offen, da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkt
Gewerbe
Baugewerbe, Bauhilfsgewerbe:
– Offen, da Produktionsbereich
Baustellen:
– Offen, da Produktionsbereich (unabhängig ob bewohnte Baustelle oder nicht bewohnte)
– Verschärfung möglich, durch zu erwartenden Verordnungstext – sodass auch Betretungsverbot für Kunden auf Baustellen erlassen wird!
Bewachungsgewerbe:
– Offen, da Ausnahme Sicherstellung von Leben und Gesundheit sowie kritische Infrastruktur
Fußpflege für Diabetiker:
– Offen, weil Ausnahme Gesundheits- und Pflegedienstleistungen zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit
Handwerksbetriebe wie Maler, Glaser, Tischler, usw.:
– Offen: Werkstätte, Montagen zulässig
– Geschlossen: Verkaufsgeschäfte
Heilmassage:
– Offen, da Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
Installateure (Gas, Wasser Wärme):
– Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
KFZ-Werkstätte mit Verkaufslokal als Autohändler:
– Offen – bezüglich KFZ-Werkstätte
– Verschärfung möglich, durch zu erwartenden Verordnungstext – sodass auch Betretungsverbot für Kunden in gesamten Betriebsgelände samt Werkstätten erlassen wird!
– Geschlossen: Verkaufslokal als Autohändler
Kosmetiksalons, Friseure, Fußpflege zu kosmetischen Zwecken:
– Geschlossen
Lebens- und Sozialberater:
– Zulässig: Beratung online und telefonisch, Krisenintervention
– Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal, ausgenommen: Krisenintervention
Massagesalons:
– Geschlossen
Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Cafe:
– Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors
– Offen: Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte
– Gastro: am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
– Gastro: ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Montagen:
– Zulässig, da Produktionsbereich
Rauchfangkehrer:
– Offen, da Ausnahme Notfall-Dienstleistung (Brandschutz)
Sondertransportbegleitung:
– Zulässig, da kein Geschäftslokal und Sicherheit für Leib und Leben
Stördienste aller Art:
– Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
Textilreiniger:
– Offen, da Ausnahme Reinigung/Hygiene
Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte:
– Offen da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkte
Verkaufsgeschäfte von Alarmanlagentechnikern, Elektrotechnikern:
– Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
Verkaufsgeschäfte von Bäckern, Fleischern und Konditoren:
– Offen Verkaufsgeschäft, da Gleichstellung mit dem Lebensmittelhandel
Verkaufsgeschäfte von Orthopädietechnikern, Orthopädieschuhmachern, Zahntechniker, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker:
– Offen, da Ausnahme Gesundheitsdienstleistungen und Sicherung von Leben und Gesundheit
Dienstleistungen
Abfallentsorgungsbetrieb
– Zulässig, da Ausnahme Hygiene
Geschäftslokal EDV-Dienstleister:
– Offen, wenn Wartung der kritischen Infrastruktur, Notfall-Dienstleistungen oder Telekommunikation
Müllabfuhr:
– Zulässig, da Ausnahme Hygiene
Unternehmensberater:
– Zulässig: Beratung online, telefonisch
– Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
Versicherungsmakler mit Kundenverkehr:
– Zulässig, Beratung online, telefonisch
– Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
Werbeagentur:
– Zulässig, Beratung online, telefonisch
– Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
Verkehr
Fahrschulen:
– Offen, wenn online (zB Fahrschulprüfung)
– Sonst: Geschlossen
Gastronomie im Zug:
– Offen weil Ausnahmeregelung öffentlicher Verkehr
Garage:
– Offen für den öffentlichen Verkehr
Sondertransportbegleitung:
– Zulässig, da kein Geschäftslokal und Sicherheit für Leib und Leben
Tankstelle mit Bistro (Verabreichung von Speisen und Getränken):
-Offen: Tankstelle da Ausnahmebestimmung
-Gastro am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
– Gastro ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik:
– Offen
Tankstellen:
– Zulässig da Ausnahmebestimmung
Tankstellen mit Servicestationen:
– Offen da Ausnahme Tankstelle und Gleichhaltung mit KFZ-Werkstätten
Öffentlicher Verkehr:
– Zulässig, da Ausnahme öffentlicher Verkehr
Vermittlungszentralen für Taxi und Mietwagen:
– Offen zur Sicherstellung des Personenverkehrs
Verleih von KFZ:
– Offen, um Mobilitätskette, sicherzustellen
Tourismus
Hotellerie
– Geschlossen: touristische BeherbergungDrive-in der Systemgastronomie:
– Offen für Beherbergung von Monteuren, Arbeitern, Geschäftsreisende
Freizeitbetriebe (z.B. Fitnessstudios, Bäder, Kinos):
– Geschlossen
Lieferservice von Gastronomie:
– Offen da Ausnahme Lieferdienste
Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Cafe:
– Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors
– Offen: Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte
– am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
– ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie:
– Offen bezüglich Lebensmittel (Wein)
-am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
– ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Reitställe:
– Offen hinsichtlich Tiergesundheit und Pflege
– Geschlossen: Reitbetrieb
Tankstelle mit Bistro (Verabreichung von Speisen und Getränken):
– Offen Tankstelle da Ausnahmebestimmung
– am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
– ab 17. März: Totalsperre Gastronomie






