von fe 12.03.2020 09:23 Uhr

Ausnahmezustand in Südtirol: Was darf ich jetzt noch tun?

Der italienische Ministerpräsident Giuseppe Conte hat am Mittwochabend noch drastischere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise erlassen. Was jetzt noch erlaubt ist.

Italien greift bei der Eindämmung des Coronavirus zu drastischen Maßnahmen. Demzufolge müssen alle Geschäfte und Bars, ausgenommen Supermärkte und Apotheken, schließen (UT24 berichtete).

UT24 hat bestmöglich zusammengefasst, was erlaubt und was verboten ist:

Die Eigenerklärung

Die Eigenerklärung (hier herunterladen) muss auch beim Zufußgehen ausgefüllt werden. Bei regelmäßigen Fahrten (z.B. zur Arbeit oder zur Pflege eines kranken Familienmitglieds) kann immer das gleiche Formular verwendet werden.

Medikamente und Ärzte

Bürger dürfen in Apotheken gehen. Es ist auch erlaubt, zum Arzt zu gehen um Tests und andere diagnostische Untersuchungen durchführen lassen. Warteräume von Notaufnahmen, Altersheimen und Hospizen dürfen nur aus schwerwiegenden Gründen betreten werden.

Einkaufen

Es ist erlaubt, in den Supermarkt zu gehen um Einkäufe zu erledigen. Die Besucherzahl muss eingeschränkt, ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Personen eingehalten werden. Wochenmärkte werden hingegen geschlossen.

Bars und Restaurants

Bars und Restaurants sind ebenso geschlossen wie Kneipen, Eisdielen und Konditoreien. Die Bars in den Krankenhäusern bleiben geöffnet, solange sie den Sicherheitsabstand garantieren.

Kranke Kinder und Verwandte

Man darf sich um ein krankes Familienmitglied kümmern. Wenn die Eltern getrennt leben, kann ein Elternteil die Kinder abholen. In diesem Fall darf auch die Wohngemeinde verlassen werden.

Shoppen

Bürger können nicht auf Shoppingtour gehen, weil alle Einzelhandelsgeschäfte – mit Ausnahme von Supermärkten und Apotheken – geschlossen sind. Die Einkaufszentren sind zwar auch geschlossen, ermöglichen aber den Zugang zu den internen Supermärkten.

Spazieren

Spaziergänge sind italienischen Medienberichten wieder erlaubt, vorher wurde berichtet, dass sie untersagt seien. Auch das Gassigehen mit dem Hund dürfen nur in der Nähe der Wohnung und für kurze Zeit erfolgen.

Die Büros

Man darf ins Büro zur Arbeit gehen, wenn Telearbeit von zuhause aus nicht möglich ist.

Lieferungen nach Hause

Es ist möglich Lebensmittel nach Hause liefern zu lassen. Der Lieferant muss den Sicherheitsabstand von einem Meter einhalten und die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften für Verpackung und Transport sicherstellen.

Mechaniker

Wer ein Problem mit seinem Auto oder Motorrad hat, kann zum Mechaniker gehen. Dies gilt nur für dringende Angelegenheiten.

Autobahnraststätten

Wer auf Autobahnen oder Schnellstraßen fährt, kann in Raststätten Essen und Getränke kaufen.

Bahnhöfe und Flughäfen

Zug und Flugzeug können als Verkehrsmittel verwendet werden, sofern ein berechtigter Grund für meine Reise habe. Innerhalb der Bahnhöfe und Flughäfen können Bars geöffnet bleiben, insofern dass der Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Personen gewährleistet ist.

Veranstaltungen und Schulen

Theater, Kinos, Museen, Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.

Sport

Es ist nicht erlaubt, im Park laufen zu gehen und andere Sportarten im Freien zu betreiben. Das Fahrrad kann für notwendige Fahrten benutzt werden, es wird wegen der Unfallgefahr aber nicht empfohlen.

Zeitungen

Bürger können Zeitungen und Zeitschriften kaufen. Die Zeitungskioske bleiben offen, um das Recht auf Information zu garantieren.

Öffentliche Verkehrsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden, es liegt nun an den lokalen Behörden, etwaige Einschränkungen festzulegen. Diese müssen den Bürgern mitgeteilt werden.

Banken und öffentliche Einrichtungen

Banken und öffentliche Einrichtungen sind offen. Sie können gestaffelt eintreten und müssen einen Meter Abstand zu den Mitarbeitern halten.

Rauchen und Benzin

Die Tabaktrafiken und Tankstellen bleiben geöffnet.

Versammlungen

Versammlungen sind verboten. Auch im Freien muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Partys und Abendessen

Es ist verboten, Freunde und Familie zu besuchen, es sei denn, es gibt ernsthafte Gründe. In jedem Fall muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Auch Abendessen mit Freunden und Partys sind zuhause verboten, ebenso wie jede Art von Versammlungen.

Schönheitszentren

Friseur- und Schönheitssalons müssen geschlossen werden.

Religiöse Orte

Die Kirchen und alle anderen Gotteshäuser sind offen. Es ist aber verboten, Hochzeiten und Beerdigungen zu feiern.

Zweitwohnungen

Touristische Reisen sind verboten. Nur im Falle eines schweren Notfalls (Gas- oder Wasseraustritt) kann man sich in ein anderes Haus, als jenem wo der Wohnsitz gemeldet ist, begeben.

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  1. Diandl
    12.03.2020

    Daß es ohne flächendeckende Ausgangssperren auch geht, zeigt der Blick nach Südkorea. Die Regierung von Seoul hat nicht auf totalitäre Methoden zurückgegriffen. Sie hat keine „roten Zonen“ errichtet und nicht ganze Städte und Provinzen wie in der Volksrepublik China, und nun auch in Italien, abgesperrt. Südkorea mit seinen 52 Millionen Einwohnern läßt sich gut mit Italien vergleichen. In Italien gab es gestern 10.149 Erkrankungen, aber 631 Tote, was einer Sterblichkeitsrate von 6,21 Prozent entspricht. Südkorea, das einige Zeit die höchste Zahl an Erkrankungen im Vergleich zur Bevölkerung aufwies, zählt 7.513 Kranke und nur 54 Tote oder 0,72 Prozent.
    Was machen Südkorea, Taiwan und Singapur besser als China und Italien? Nachzulesen bei katholisches.info


  2. 12.03.2020

    Kann man diese Eigenerklärungen nicht online machen ?
    Da wird viel Papier und Druckertinte verschwendet.
    Digitales Zeitalter ?

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