FPÖ: „Gesellschaftsrechtliche Fragen im TSD-Ausschuss harren der Klärung“

„Professor Kahl hat klar gesagt, dass er diese Fragen nicht beantworten kann, da es nicht sein Fachgebiet ist“, erläutert Abwerzger, der zugleich darauf verweist, dass zwischen öffentlichen und privaten Recht massive Unterschiede bestehen, besonders in der Frage der Einflussnahme durch die Gesellschafter in einem Rechtsinstitut privatem Rechts, wie eben einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche die Tiroler Sozialen Dienste sind.
Die Flüchtlingsgesellschaft steht im alleinigen Eigentum des Landes Tirol. „Ich erinnere nochmals daran, dass es einzig und allein an der Landesrätin DI Gabriele Fischer, bzw. der Regierung liegt, die Aktenoffenlegung und das Aussageverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei und transparent zu gestalten. Wenn sie das nicht tut, dann muss sie es nur sagen.“






