Ahrntal: „Mord im Straßenverkehr“

Rechtsanwalt Ebner zitiert im Zusammenhang mit dem tragischen Geschehen im Ahrntal den Artikel 589 Bis des Italienischen Strafgesetzbuches.
Es handelt sich klar um „Mord im Straßenverkehr“, was als Tatbestand hier zur Anwendung kommt, so Ebner.
Fortsetzungstatbestand
Das Gesetz ist 2016 eingeführt worden und sieht ein Strafmaß bis zu sieben Jahren Haft vor. Wenn Alkohol im Spiel ist, so erhöht sich die Strafe auf bis zu 12 Jahren, so der Jurist zu UT24.
Bei mehreren Toten, wie im Ahrntal der Fall, kommt der soggenannte „Fortsetzungstatbestand“ zur Anwendung. Gem. Abs. 8 der Bestimmung kann die Strafe bei mehreren Toten verdreifacht werden bis zu einem Höchstmaß von 18 Jahren, so Rechtsanwalt Ebner.
Beim Autolenker, der den Unfall mit sechsfacher Todesfolge verursacht hat, soll es sich um einen 27-Jährigen aus Kiens handeln. Er ist von den Behörden am Sonntagmorgen verhaftet worden. (UT24 berichtete)
Tragödie im Ahrntal: Bild: Feuerwehr Luttach






