Folter in Italien: Warnung vor dem Weg zurück in ein strafrechtliches Mittelalter

Am 14. Juli 2017 trat nach zweijähriger Beratung in der römischen Abgeordnetenkammer und im Senat mit dem Gesetz Nr. 110 ein Paragraph (Artikel 613 bis) in dem italienischen Strafgesetzbuch in Kraft, welcher für die die Ausübung von Folter – auch durch Polizeibeamte – strenge Strafen bis zu 12 Jahren Haft vorsieht. Dagegen gestimmt hatten die Abgeordneten der Lega Nord und der extrem nationalistischen Partei „Fratelli d’Italia“.
Am 19. November 2019 erklärte der Lega-Generalsekretär Matteo Salvini auf einem Kongress der Polizeigewerkschaft SAP, dass er und seine Partei das Anti-Folter-Gesetz wieder abschaffen wollen. Am 13. Dezember 2019 bekräftigte er in einer öffentlichen Rede nochmals diesen Vorsatz. Das „sogenannte Verbrechen der Folter“ sei zu einer „Waffe in den Händen der Kriminellen“ geworden, welche Anzeigen gegen die Polizei erstatteten und zu „einer Schlinge um den Hals der Polizisten“ („Il Messaggero“ vom 14. Dezember 2019).
Der Südtiroler Heimatbund (SHB), so Obmann Roland Lang, warnt vor einem derartigen Weg zurück in ein strafrechtliches Mittelalter, den Matteo Salvini hier vorschlage . „Die schrecklichen und nie gesühnten Folterungen Südtiroler politischer Häftlinge in den 1960er Jahren sollten uns alle eine Warnung sein“, erklärt Roland Lang. „Es liegen aus der damaligen Zeit erschütternde Briefe vor, die aus dem Gefängnis geschmuggelt worden waren. Man liest fassungslos, wozu damals uniformierte Folterknechte fähig waren. Solche Untaten dürfen sich nicht wiederholen und daher ist strikt zu fordern, dass das Verbot der Folter und dessen strafrechtliche Verfolgung aufrecht bleiben muss“, so Lang.






