Missbrauchte Stieftochter
APA (dpa)
Die 47-Jährige war daher dem Angeklagten hilflos ausgeliefert, wie die vorsitzende Richterin Olivia-Nina Frigo in ihrer Urteilsbegründung betonte: “Sie haben sich ein Opfer ausgesucht, das im eigenen Körper gefangen ist.” Es handle sich um eine “massiv verwerfliche Tat” und eine “heimtückische Begehungsweise”, sodass das Gericht ungeachtet der bisherigen Unbescholtenheit des 63-Jährigen eine Strafe an der Obergrenze des zur Verfügung stehenden Strafrahmens verhängte.
Der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (Paragraf 205 StGB), für den das Gesetz bis zu zehn Jahre Haft vorsieht, ist nicht rechtskräftig. Der 63-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
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