von ih 26.07.2019 11:11 Uhr

109 beschlagnahmte Glücksspielgeräte und 30 Betriebsschließungen

Im Jahr 2018 wurden in Tirol wieder umfangreiche Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels durchgeführt. Nun liegen tirolweite Ergebnisse vor: „Der Kampf gegen das illegale Glücksspiel war erfolgreich, regelmäßige Schwerpunktkontrollen in allen Bezirken waren dafür ausschlaggebend. Landesweit wurden 109 Glücksspielgeräte beschlagnahmt und 30 Betriebe geschlossen“, bilanziert die für das Glückspielwesen zuständige Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Die verhängten Verwaltungsstrafen betragen insgesamt über 667.000 Euro.

Foto: pixabay.com/vineszoocontact/cc

Mit 14 Betriebsschließungen und 37 beschlagnahmten Glücksspielgeräten führt die Landeshauptstadt Innsbruck die Statistik nach Tiroler Bezirken an. Darauf folgt der Bezirk Schwaz mit acht Betriebsschließungen und 23 beschlagnahmten Glückspielgeräten, im Bezirk Kitzbühel wurden vier Betriebe geschlossen und 17 Geräte beschlagnahmt.

Für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels sind die Bezirksverwaltungsbehörden – in der Stadt Innsbruck die Landespolizeidirektion – zuständig. Die Kontrollen werden gemeinsam mit der Polizei und der Finanzpolizei durchgeführt. Die Zusammenarbeit konnte landesweit intensiviert werden. „Vonseiten der Polizei  wurden in jedem Bezirk mehrere Beamtinnen und Beamte zur Verstärkung der Kontrolltätigkeit besonders geschult. Damit sind wir dem Ziel einer landesweit einheitlichen und möglichst effektiven Kontrolltätigkeit einen großen Schritt näher gekommen“, erklärt die Landesrätin.

Verbot von „Klingelbetrieben“

Mit der Neuerlassung des Landesgesetzes über die Tätigkeit der WettunternehmerInnen im Juli 2019 wurden die landesgesetzlichen Vorgaben nachgeschärft. „Wir haben die Erfahrungen aus dem Vollzug im Kampf gegen das Glücksspiel einfließen lassen, damit das illegale Glückspiel keine Chance hat“, so LR Zoller-Frischauf. Unter anderem wurde das Verbot von sogenannten „Klingelbetrieben“ eingeführt. Wettlokale müssen frei zugänglich sein, das Öffnen für ausgewählte Kunden nach Betätigung einer Klingel ist verboten. Außerdem wurden die Bestimmungen der EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt.

Auf Bundesebene wünscht sich LR Zoller-Frischauf eine Gesetzesverschärfung. Die Dauer einer Betriebsschließung soll von einem auf drei Jahre verlängert und bereits beim Erstvergehen nicht mehr angedroht, sondern unmittelbar vollzogen werden. Auch eine Verkürzung der Entscheidungsfrist der Landesverwaltungsgerichte bei Betriebsschließungen von sechs auf zwei Monate sei notwendig. „Mit diesen Nachschärfungen könnte das illegale Glückspiel noch effizienter bekämpft werden und schneller Rechtsicherheit und Rechtsklarheit herrschen“, betont die Wirtschaftslandesrätin.

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