von ih 12.07.2019 11:51 Uhr

Ganz bestimmt selbstbestimmt

„Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen ist eine der zentralen Forderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dies wurde in den Bestimmungen des Tiroler Teilhabegesetzes, das vor rund einem Jahr in Kraft getreten ist, umgesetzt“, betont Soziallandesrätin Gabriele Fischer.

Foto: © Land Tirol/Reichkendler

Den „ersten Geburtstag“ des Tiroler Teilhabegesetzes (THG) nahm LR Fischer auch zum Anlass, selbstbestimmte Wohngemeinschaften der Lebenshilfe in der Unteren Lend in Hall in Tirol zu besuchen. Dort wohnen seit 2016 acht Personen in vier Wohnungen einer Wohnanlage der Stadt Hall. Die AssistentInnen unterstützen sie dabei in ihren eigenen vier Wänden bei einem möglichst selbstbestimmten und erfüllten Leben. Weitere Klienten der Lebenshilfe, die ebenso mobil begleitet werden, wohnen verteilt in der Stadt Hall. „Statt auf Wohnhäuser setzt die Lebenshilfe in ganz Tirol seit 2013 auf kleine Wohnungen bzw. Wohngemeinschaften. Diese Kleinstrukturiertheit ist ganz wichtig für ein selbstbestimmtes Leben“, stellt Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe, klar.

Denn wie eine Studie des Management Center Innsbruck (MCI) zum Wohnen in der Unteren Lend in Hall bestätigt, ermöglichen kleinstrukturierte Wohnformen den Bewohner, ihre Bedürfnisse besser zu erkennen und zu artikulieren. So kann Assistenz zielgerichteter gestaltet werden. Die begleiteten Menschen schätzen diese Freiräume und ihre Privatsphäre – sie sind zufriedener, aktiver und selbständiger. Weitere Vorteile stellen sie besseren Rückzugsmöglichkeiten, mehr Freiraum und weniger Abstimmungsbedarf mit Mitbewohner dar. „Ebenso machen wir die Erfahrung, dass aggressives Verhalten spürbar zurückgegangen ist“, sieht der zuständige Regionalleiter Lorenz Kerer in kleinteiligen Strukturen einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention. „Unterm Strich ist es ein großer Gewinn für alle. Das, was wir bis jetzt gelernt haben, ermutigt uns, diesen Weg hin zu einem selbstbestimmen, erfüllten und barrierefreien Leben konsequent weiter zu gehen“, plant der Willeit einen weiteren Ausbau.

„Ein besonders wichtiger Punkt im Tiroler Teilhabegesetz ist der Ausbau der mobilen Unterstützungsleistungen. Damit haben Menschen mit Behinderungen noch mehr Wahlfreiheit zwischen dem Wohnen im eigenen häuslichen Umfeld und dem Wohnen in stationären Einrichtungen. Auch diese Wahlfreiheit ist ein essentieller Teil des selbstbestimmten Lebens“, so LR Fischer.

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