Essen: Was zahlen Sie für „Brot und Gedeck“ ?

Für das Gedeck machen sie meist zwischen 1,50 und 2 Euro pro Person, für den Service mitunter zwischen 10 und 20 Prozent der Gesamtsumme aus.
Der Aufschlag für Brot und Gedeck wurde im Mittelalter für jene Gäste eingeführt, die im Wirtshaus ihr selbst mitgebrachtes Essen verzehrten.
Mit dem Preisaufschlag für die Bedienung wurden in früheren Zeiten das Kellner-Personal bezahlt.
„Tatsächlich sind Aufschläge für Brot, Gedeck und Service nicht verboten, denn eine nationale gesetzliche Regelung existiert dazu nicht“, erklärt Silke Raffeiner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol.
Angabe der Kosten in Preisliste vorgeschrieben
„Es ist lediglich vorgeschrieben, dass die Kosten für das Gedeck bzw. den Service auf der Preisliste oder in der Speisekarte ausdrücklich angegeben werden müssen, wenn sie erhoben werden.“
Einzelne Gemeinden oder Regionen haben eigene Regeln erlassen. Im Latium beispielsweise ist es erlaubt, Kosten für den Service zu verrechnen, nicht aber für das Gedeck.
Für Anzeigen wegen unerlaubter Aufschläge ist die jeweilige Stadtpolizei zuständig.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, noch vor der Bestellung nachzufragen, ob Brot, Gedeck und Service inkludiert sind bzw. welche Kosten dafür anfallen.






