von su 25.06.2019 09:14 Uhr

Autosteuer: Nicht jeder erhält Mitteilung zur Fälligkeit

Bei der Erinnerung zur Fälligkeit der Autosteuer gibt es Unterschiede. Nicht jeder bekommt automatisch eine Mitteilung. UT24 hat mit dem zuständigen Landesrat gesprochen.

Foto: Daniel Alfreider

Die sogenannte Mitteilung zur Fälligkeit wird von den Südtiroler Einzugsdiensten, in Zusammenarbeit mit dem ACI, nach wie vor im Laufe des Zahlungsmonats, für die Kfz-Steuer der Kraftfahrzeuge und Krafträder, deren Eigentümer natürliche Personen sind (eingeschlossen Einzelfirmen), versendet, so Daniel Alfreider, der zuständige Landesrat im Amt für Mobilität.

Diese Mitteilungen werden mit einfacher Post verschickt. Neben dem Postversand gibt es die Möglichkeit auf der Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it den kostenlosen und automatischen Erinnerungsdienst durch Mitteilungen per SMS und E-Mail zu aktivieren.

Allerdings erhält derjenige, der sich bei diesem Dienst registriert, das mit der Post zugesandte Erinnerungsschreiben nicht mehr.

Nicht alle werden an den Zahlungstermin erinnert

Warum seitens des Landes nicht alle an den Zahlungstermin erinnert werden, rührt daher, dass die Kfz-Steuer für Personenkraftwagen und Motorräder eine jährliche Steuer ist, welche bei der jeweiligen Fälligkeit mit einer einzigen Zahlung beglichen wird und somit eine Gültigkeit von 12 Monate hat, so Alfreider zu UT24.

Für andere Fahrzeugkategorien ist es möglich die Kfz-Steuer für 4, 8 oder 12 Monate (für Lastkraftwagen, Omnibusse, Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung) zu bezahlen.

Der Steuerpflichtige entscheidet selbst für wie viele Viermonatszeiträume er bezahlt und wählt folglich die eigene Fälligkeit aus, was die Erinnerung für die Landesverwaltung schwierig macht. Das Erinnerungsschreiben zur Fälligkeit der Kfz-Steuer wird somit nicht an juristische Personen verschickt, so der Landesrat.

Erinnerungsdienst auch für juristische Personen möglich

Es haben auch juristische Personen die Möglichkeit, für Personenkraftwagen den obengenannten Erinnerungsdienst (per E-Mail oder SMS) auf der obengenannten Internetseite zu aktivieren.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt ungefähr 15.000 Mitteilungen auf diese Art zugestellt, so Alfreider.

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