Teilhabebeirat angelobt

„Wesentliche Neuerung ist, dass die NutzerInnenvertretung sowie die Angehörigenvertretung jetzt im Teilhabebeirat vertreten sind“, erläutert Soziallandesrätin Gabriele Fischer. Damit erfülle der Teilhabebeirat als wichtiges Instrument des Tiroler Teilhabegesetzes die maßgebliche Vorgabe, dass das Gesetz nicht nur für die betroffenen Menschen, sondern auch mit ihrer Einbindung gemacht wurde. Das Gesetz schaffe die Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten, damit die drei Säulen des Teilhabegesetzes – die Chancengleichheit, die Mitbestimmung und die Barrierefreiheit – ein gutes Fundament haben. „Die Würde von Menschen mit Behinderungen, ihr Recht auf individuelles Wohlergehen und Teilhabe werden in den Mittelpunkt gestellt“, betont LRin Fischer, die den Mitgliedern des Teilhabebeirates sowie den Ersatzmitgliedern die besten Wünsche für ihre verantwortungsvolle Aufgabe mit auf den Weg gibt.
Neben NutzerInnenvertretung und Angehörigenvertretung ist der Teilhabebeirat weiters mit VertreterInnen von DienstleisterInnen, von Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer sowie der Gemeinden und der Stadt Innsbruck besetzt. Für die Landesverwaltung wurden die Vorständin der Abteilung Soziales, Kathrin Eberle und weitere zwei Landesbedienstete nominiert. Der Beirat wird mit Beschluss der Landesregierung jeweils für vier Jahre bestellt.






