von fe 06.06.2019 11:22 Uhr

Ranzmaier: „Fragliche Rechtsgrundlage zusätzlichen Feiertagen für muslimische Schüler“

„Einen ÖVP-Kniefall vor der muslimischen Community“ ortet der freiheitliche Bildungssprecher LAbg. Christofer Ranzmaier im Schreiben vom 2. Mai aus dem Bildungsministerium in Richtung Bildungsdirektion, wonach empfohlen wird, „Schülerinnen und Schülern des islamischen Religionsbekenntnisses anlässlich des Ramadanfestes, des Opferfestes sowie des Aschura-Tages auf deren Ansuchen hin die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht zu erteilen“.

APA (dpa)

„Derartiges war koalitionsintern nicht vereinbart und gerade angesichts des zwischen ÖVP und FPÖ vereinbarten Kurses ein schweres koalitionsinternes Foul. Die muslimische Community wurde mit dieser Genehmigung von 4 zusätzlichen Feiertagen allein für muslimische Schüler definitiv übervorteil“, so Ranzmaier der in diesem Zusammenhang an die EuGH-Entscheidung bzgl. Karfreitag erinnert: „In der Karfreitags-Debatte – die am ÖVP-Bildungsministerium nun wirklich nicht spurlos vorübergehen hat können – ging es darum, dass es der EuGH als Diskriminierung sah, wenn lediglich protestantische Arbeitnehmer den Karfreitag frei bekommen, während bspw. der dagegen klagende Atheist zur Arbeit gehen muss. Ich hoffe, dass man sich im Ministerium gerade auch vor diesem Hintergrund diesen Erlass auch rechtlich sehr genau angesehen hat. Wir werden sehen, was passiert, sollte hier jemand auf die Idee kommen, rechtlich dagegen vorzugehen.“

„Kritisch zu hinterfragen ist auch die Rechtsgrundlage für diesen Erlass, denn weder im Schulzeitgesetz noch in den im Schreiben angeführten Paragraphen in Schulpflicht- oder Schulunterrichtsgesetz ist übrigens ebensowenig wie im Islamgesetz eine derartige Ermächtigung für den Bildungsminister in Zusammenhang mit religiösen Feiertagen vorgesehen. Dagegen sind die Gründe für das Fernbleiben von der Schule sehr genau definiert, wonach sich nun die Frage stellt ob der ehemalige Bildungsminister Fassmann nun einen muslimischen Feiertag als Krankheit oder als gesundheitsgefährdendes Unwetter definiert“, fordert Ranzmaier Aufklärung und sieht die Bildungsdirektion dringend gefordert, diese Angelegenheit einem rechtskonformen Zustand zuzuführen, alsoden ÖVP-Erlass nicht umzusetzen und im Sinne des Bildungsauftrages eine Gleichstellung aller Schüler zu gewährleisten.

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