von apa 18.04.2019 13:40 Uhr

Ausländern soll Zugang zu Sozialwohnungen erschwert werden

Die Regierung will gesetzliche Regelungen für Sozialwohnungen erneuern. Österreicher sollen künftig bevorzugt werden, Ausländer sich nur mit nachweislicher Integration einmieten können und von der Kaufoption weitgehend ausgeschlossen werden. Airbnb-Vermietungen und Immobilienspekulanten wird ein Riegel vorgeschoben, geht aus dem Entwurf zur Novelle hervor. Die Opposition ortet Verschlechterungen.

Symbolbild (APA)

Die entsprechende Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) ist seit heute in der öffentlichen Begutachtung und liegt der APA vor. Dafür seien vier Wochen vorgesehen, sagte der stellvertretende Kabinettchef und Sprecher von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), Felix Lamezan-Salins, am Donnerstag zur APA.

Die vorrangige Wohnversorgung österreichischer Staatsbürger wird darin explizit in den Fokus aller gemeinnützigen Bauvereinigungen gerückt: Der von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtete Wohnraum ist “in erster Linie zur Wohnversorgung österreichischer Staatsbürger und diesen (staatsvertraglich) Gleichgestellten gewidmet”, hieß es aus dem Ministerium. Bei der Vergabe der Wohnungen seien dabei Opfer von Gewalt im Sinne des Gewaltschutzgesetzes von den Gemeinnützigen zu bevorzugen bzw. “vorzureihen”.

Für die Bevölkerung soll auch mehr leistbares Wohnungseigentum geschaffen werden. “Der Aufbau von Eigentum wird leichter und leistbar”, so die Wirtschaftsministerin. Durch die geplanten Maßnahmen würden “rund 1.000 Wohnungen pro Jahr in nachhaltiges privates Eigentum” gebracht und “bürokratische Hürden abgebaut” – beim Verkauf der Wohnung an den bisherigen Mieter ist etwa keine Meldung an die Landesregierung mehr notwendig.

In dem Entwurf zur Novellierung des WGG ist vorgesehen, dass Drittstaatsangehörige nur noch dann in einem Sozialbau wohnen können, wenn sie seit mehr als fünf Jahren durchgehend in Österreich leben und ihre Integration mit Zeugnissen vom Österreichischen Integrationsfonds nachweisen können. Solange die Wohnbauförderung noch läuft, sollen sie ihre Mietwohnung auch nicht mehr kaufen dürfen.

Österreicher wiederum sollen ihre gemeinnützige Wohnung bereits nach fünf Jahren erwerben können – und nicht erst wie bisher nach zehn Jahren. “Damit schaffen wir mehr Planbarkeit und machen aus Mietern Eigentümer”, so Schramböck. Weiters ist vorgesehen, dass im Mietvertrag auf die – ohnehin gesetzlich verankerte – Kaufoption ausdrücklich hingewiesen werden muss. Der Spekulationsschutz werde dabei nachgeschärft – etwa durch eine Bindung des Mietzinses für 15 Jahre nach dem Wohnungskauf durch den Mieter.

Die gemeinnützigen Bauvereinigungen müssen dem Mieter die Wohnung im Zeitraum von fünf bis 20 Jahren auch viermal zum Kauf anbieten. Die Verlängerung des Optionszeitraums auf zwanzig Jahre soll auch für laufende Mietverträge gelten. Von dem verpflichtenden Kaufangebot ausgenommen werden sollen Kleinwohnungen mit einer Fläche bis zu 40 Quadratmetern. Diese sollen auf dem Vermietungsmarkt bleiben und so etwa jungen Menschen, Lehrlingen und Studenten zur Verfügung stehen.

Die kurzfristige, gewerbliche bzw. gewerbsmäßige Vermietung zu touristischen Beherbergungszwecken – etwa über Onlineplattformen wie Airbnb – soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Auch die Bezüge-Obergrenze für Manager der Gemeinnützigen sei “modernisiert” worden, so das Wirtschaftsministerium.

Spekulative Immobilieninvestoren sollen keinen Zugriff mehr auf die günstigen gemeinnützigen Wohnungen haben, so ein weiteres Ziel der Novelle. Ein diesbezüglich aktuell bekannter Fall ist der heimische Investor Michael Tojner, der in Wien in die Übernahme eines gemeinnützigen Bauträgers involviert ist, bei dem es um etwa 3.000 Wohnungen geht.

Auf wenig Gegenliebe stößt die Gesetzesnovelle bei der Opposition. “Die Regierung will Genossenschaftswohnungen privatisieren und verteuern”, ortete SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher am Donnerstag “weitreichende Verschlechterungen”.

Die Senkung der Frist für das Ziehen der Eigentumsoption nach fünf statt zehn Jahren sieht Becher kritisch: Dadurch werde “dem Mietwohnungsmarkt zusätzlich leistbarer Wohnraum entzogen”, sollten diese Wohnungen so wie bisher aus der Mietpreisbegrenzung des WGG fallen. Ein Problem sei auch die “Reduktion ausfinanzierter, preisregulierter Mietwohnungen”. Die alten Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger seien neben den Gemeindebauten der große stabilisierende Faktor auf dem österreichischen Mietwohnungsmarkt.

Der Obmann des Österreichischen Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV), Karl Wurm, steht der Reform weitgehend positiv gegenüber. Im “Mittagsjournal” des ORF-Radios sprach er von “Dingen, die zu begrüßen sind”, so etwa die Absicherung gemeinnützigen Vermögens. Die Möglichkeiten zum Wohnungskauf durch die Mieter findet Wurm dann in Ordnung, “wenn es Personen sind, die die Wohnung kaufen, um selber drinnen zu wohnen oder die Wohnung kaufen, damit dann auch ihre Kinder in dieser Wohnung in Zukunft leben und wohnen”.

“Gerade die schlechter Verdienenden werden sich eine Eigentumswohnung auch mit der Reform der Regierung nicht leisten können”, kritisierte der Bautensprecher der Liste JETZT, Wolfgang Zinggl, am Donnerstag in einer Aussendung. Die Regierung müsse die steigenden Mietpreise unter Kontrolle bringen, “die in der Regel 40 Prozent der Löhne wegfressen und mitbeteiligt sind an der wachsenden Armut im Land”.

“Mit der vorliegenden Novelle ermöglichen wir vielen Menschen und Familien einen leichteren Zugang zu Eigentum”, ist hingegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) überzeugt. Die Regierung wolle besonders Menschen mit geringen und kleinen Einkommen nicht nur bei der Steuerreform entlasten, sondern auch beim Zugang zu leistbarem Wohnraum. Die Bundesregierung erleichtere” wie versprochen die Bildung von Eigentum, denn eigener Wohnraum ist auch eine Absicherung im Alter”, so Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). “Wir sichern Hunderttausende leistbare Mietwohnungen und beseitigen den sozialdemokratischen Scherbenhaufen”, so FPÖ-Bautensprecher Philip Schrandl. Die Novelle sichere Österreichern “den Zugang zu sicherem, leistbarem Wohnen”.

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