Rebers Panne

Wer die Steuererklärungen 2017 der Neu-Mandatare genauer unter die Lupe nimmt, sieht: In der Privatwirtschaft verdienten die meisten Landtagsabgeordneten wesentlich weniger als im hohen Haus. Während ein gewöhnlicher Abgeordneter rund 126.000 Euro im Jahr einstreicht, lagen alle Neo-Mandatare, mit Ausnahme von zwei, weit unter dem Durchschnittsgehalt eines Landtagsabgeordneten (UT24 berichtete).
Schlusslicht war Freiheitlichen-Obmann und Landwirt Andreas Leiter Reber. Er gab in seiner Steuererklärung null Euro an besteuerbarem Einkommen an, was in den sozialen Netzwerken viele Fragen aufwarf und zu hitzigen Diskussionen führte. Müssen Bauern ihren Verdienst etwa nicht in der Steuererklärung angeben?
„Auch Bauern müssen ihr Einkommen erklären“, sagt Bauernbund Obmann Leo Tiefenthaler zu UT24. Auch, wenn Landwirte keine Einkommenssteuer im herkömmlichen Sinn entrichten müssen. „Es gibt zwei Möglichkeiten der Besteuerung. Beim Pauschalsystem, das die meisten Bauern haben, muss der Großteil der Mehrwertsteuer an den Staat abgeführt werden, außerdem sind Abschreibungen von Maschinen und anderen Investitionen nicht möglich“, so Tiefenthaler. Zudem unterliegen auch Landwirte der Gemeinde Immobiliensteuer (GIS).
Das Rätsel um Rebers schwarze Null könnte sich inzwischen gelöst haben. Leiter Reber war für UT24 für eine Stellungnahme zwar nicht zu erreichen, laut Tageszeitung hatte der Marlinger Landwirt aber im Nachhinein erklärt, dass es bei der Übermittlung der Daten zu einer technischen Panne gekommen sei. Reber sei sich sicher, ein Einkommen von 60.000 Euro deklariert zu haben.






