von fe 15.03.2019 15:57 Uhr

Unterberger warnt vor Rückkehr zur Logik der Ehrdelikte

„In letzter Zeit sind mehrere Strafurteile ergangen, deren Begründung Anlass zu großer Verwunderung geben“, schreibt Julia Unterberger in einer Presseaussendung. Es handelt sich ihr zufolge um Einzelfälle, doch deren Häufung deute darauf hin, dass die Frauenfeindlichkeit wieder salonfähig werde und vor allem, dass auch Richterinnen diese verinnerlicht zu haben scheinen.

SVP-Senatorin Julia Unterberger (Foto: SVP)

„Da liest man von einer Frau, die angeblich, trotz aktenkundiger Verletzungen, nicht attraktiv genug sei, vergewaltigt zu werden. Oder von mildernden Umständen in Frauenmorden aufgrund des emotionalen Ausnahmezustandes des Täters oder gar aufgrund des provokanten Verhaltens des Opfers, wie im Urteil gegen Pareja Gamboa. Diese Botschaften sind äußerst gefährlich, weil sie nicht nur für die Taten des Gewalttäters Verständnis aufzubringen scheinen, sondern sogar den Opfern, aus welchen Gründen auch immer, eine Mitschuld zuerkennen“, so Unterberger.

„Obiges Muster entsprach den sogenannten Ehrdelikten, in denen Tötungen aufgrund einer Verletzung der Ehre des Täters durch das Opfer beträchtliche Strafminderungen zuerkannt wurden. Die Ehrdelikte wurden im Jahr 1981 aus dem Strafgesetzbuch entfernt. Es darf nicht sein, dass sich deren Logik durch die Hintertür wieder in die Rechtsprechung einschleicht. Da Strafurteile samt Verhängung der Strafe auch eine erzieherische Funktion haben sollten, sind die Worte in einer Urteilsbegründung besonders gut abzuwägen. Ansonsten landen Auszüge des Urteils in den Medien und verbreiten fatale Botschaften. Dies umso mehr in einem Land wie Italien, wo Frauenmorde zu einer regelrechten gesellschaftlichen Plage geworden sind“, schreibt Unterberger.

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