„Italienisches Autokennzeichen-Gesetz muss abgeändert werden“

Ob die neuen italienischen Bestimmungen überhaupt innerhalb der EU zulässig sind, lässt die Süd-Tiroler Freiheit jetzt überprüfen. Anhand eines Schreibens an die EU-Kommission wollen die Abgeordneten Myriam Atz Tammerle und Sven Knoll herausfinden, ob die neuen Regeln mit den EU-Recht zur Freizügigkeit vereinbar sind. Dieses Grundrecht sieht nämlich vor, dass sich alle EU-Bürger innerhalb der EU frei bewegen, niederlassen und eine Arbeit annehmen dürfen.
Es geht der politischen Bewegung dabei jedoch ausdrücklich nicht darum Steuerhinterziehung zu schützen, sondern darum, die ehrlichen Bürger zu schützen, die durch das italienische Dekret unverschuldet zu Gesetzesbrechern gemacht werden und keine Möglichkeit haben, legal unterwegs zu sein:
Wenn ein Südtiroler Grenzpendler beispielsweise in Deutschland oder Österreich arbeitet und deshalb dort einen zweiten Wohnsitz hat, ist er laut dortigem Gesetz verpflichtet, ein deutsches oder österreichisches Autokennzeichen zu führen. Sobald er am Wochenende aber mit diesem Auto zur Familie nach Südtirol heim fährt, wird er plötzlich zum Gesetzesbrecher. Für die vielen Südtiroler Grenzpendlern ist das neue italienische Gesetz fatal, denn egal in welchem Staat das Auto zugelassen wird, in dem einen oder anderen Staat sind die Grenzpendler immer illegal unterwegs.
Österreich wurde informiert
Die Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit haben daher auch die österreichische Regierung von den neuen italienischen Bestimmungen und den drastischen Geldbußen bis hin zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen durch die italienische Polizei informiert.
Für Atz Tammerle und Knoll ist klar: „Solche Regelungen sind innerhalb der EU und besonders für Grenzgebiete wie Südtirol absolut inakzeptabel und schädlich.“ Die Abgeordneten fügen hinzu: „Zahlreiche Wirtschaftsbereiche wie der Tourismus oder das Handwerk haben unter großem Fachkräftemangel zu leiden und sind deshalb auf ausländische Mitarbeiter angewiesen. Derartige Bestimmungen schrecken Arbeitskräfte ab, sich in Südtirol einen Arbeitsplatz zu suchen.“
Das italienische Gesetz müsse daher entweder abgeändert werden oder für Südtirol eine Ausnahmeregelung getroffen werden.






