Felix Baumgartner: „Es reicht“
Am Mittwoch soll der 33-Jährige die Bezirkshauptmannschaft in Dornbirn betreten auf den 50-jährigen Behördenleiter Alexander A. eingestochen haben. Wie die Krone berichtete, war der aus der Türke stammende Asylbewerber – der in Vorarlberg geboren sein soll – mehrfach kriminell in Erscheinung getreten.
Nach einem erlassenen Aufenthaltsverbot verließ der Mann Österreich vor neun Jahren, kehrte aber im Jänner dieses Jahres wieder zurück und stellte einen Asylantrag. Als Asylgrund gab er dem Bericht zufolge an, dass er als Mitglied einer kurdischen Miliz türkische Soldaten erschossen hatte und ihm deshalb angeblich die in der Türkei 2004 abgeschaffte Todesstrafe drohe.
„Schön, dass Österreich den 33-jährigen türkischen Mörder Soner O. vor der Todesstrafe in der Türkei bewahren konnte“, schreibt Felix Baumgartner auf Facebook. „Schade nur, dass dafür ein unschuldiger österreichischer Behördenleiter auf bestialische Weise sterben musste“.
„Inhumane Subjekte, wie der türkische Mörder Soner O., sollten in den Schoß jenes Landes zurück geprügelt werden, aus dem sie angeblich vor Gewalt und Terror geflohen sind. Mein aufrichtiges Beileid den Hinterbliebenen. Es reicht, bitte teilen“, so Baumgartner.
Gleichzeitig stellt Baumgartner klar, dass es in seinem Beitrag keinesfalls um „Türken-Bashing“ geht. „Ich mag dieses Volk, aber wenn jemand in Österreich mordet erhebe ich meine Stimme. Auch ÖsterreicherInnen morden, aber die können wir leider nicht abschieben“, schreibt Baumgartner.
Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar zu schreiben.
08.02.2019
Sicher hat Herr Baumgartner Recht, aber was soll ein Innenminister “auf die Beine bringen”, wenn er nicht einmal ein abgeschlossenes Studium – wie so manch andere “Regierungsmitglieder” – hat. Er beschäftigt sich lieber mit einer polizeilichen “Reiterstaffel” und dem Abschieben integrationswilliger Asylwerber aus einer Lehre; das ist natürlich einfacher und bekräftigt die Statistik. Aber jedes Ding hat zwei Seiten: Auch die EMRK erlaubt die Verhaftung eines Asylwerbers, wenn dieser rechtskräftig verurteilt ist und/oder eine Einreisesperre besteht. Nach EMRK muss innert 48 Stunden eine Haftprüfung stattfinden, welche nicht unbedingt zur Aufhebung des Haftbefehls zu führen hat. Das mag zwar juristisch kniffelig zu sein, spart aber erheblichen Ärger – und Menschenleben – im Nachhinein. Es ist offensichtlich für die österreichischen Polizei- und Justizbehörden bequemer, sich mit “Anzeigen auf freien Fuss” den weiteren Mühen zu entziehen. Denn eventuell nachteilige Folgen müssen die Einheimischen selber tragen.