von rem 18.01.2019 19:00 Uhr

Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche?

Deutsche, die vor Ablauf des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland stellen, verlieren ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Dies beschloss der Deutsche Bundestag mit dem Brexit-Übergangsgesetz.

Der Bundestag nahm das Gesetz, das Vorkehrungen für den vereinbarten zweijährigen Übergangszeitraum nach dem geplanten EU-Austritt Großbritanniens trifft, nach rund einstündiger Debatte am Donnerstag mit breiter Mehrheit an.

Mehrstaatlichkeit soll hingenommen werden

Für britische Einwanderungsbewerber in Deutschland und deutsche Einwanderungsbewerber im Vereinigten Königreich, die ihren Antrag noch vor Ablauf des Übergangszeitraums gestellt haben, soll der Zeitpunkt der Antragstellung gelten, auch wenn es längere Bearbeitungszeiten geben sollte.

Eine daraus resultierende Mehrstaatlichkeit soll hingenommen werden. Das Gesetz wird erst ab dem Tag gelten, an dem das geplante Austrittsabkommen in Kraft tritt, also mutmaßlich am 30. März.

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