Kindergarten: Klare Regeln für Eignungswettbewerb

Im Beschluss der Landesregierung wird zudem erstmals das Wettbewerbsverfahren mit vereinfachten Modalitäten geregelt. Dieses steht Absolventen des vierjährigen Laureats in Bildungswissenschaften für den Primarbereich (Fachrichtung Kindergarten) oder des fünfjährigen Masterstudienganges in Bildungswissenschaften für den Primarbereich offen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in der Rangordnung für die befristete Aufnahme eingetragen sind und bereits ein Arbeitsverhältnis in einem Südtiroler Kindergarten oder Grundschule vorweisen können. In der Ausschreibung kann zudem ein bestimmtes Dienstalter festgelegt werden.
„Der Kindergarten ist ein vielfältiges und interessantes Berufsfeld. Die Neuerungen im Wettbewerbsverfahren sollen dazu beitragen, dass dieser Berufszweig weiter abgesichert wird und damit ein attraktives Arbeitsumfeld bleibt“, sagt Bildungslandesrat Philipp Achammer. Zudem seien Stabilität und Kontinuität nicht nur positiv für Kindergartenpersonal, sondern wirke sich auch auf die Kindergartenkinder und ihre Familien aus, ergänzt Landesrätin Deeg.
LPA






