DSDS-Sänger muss neun Jahre ins Gefängnis

Bis zur Tat hatten Hoffmann und sein Mitbewohner mehr als vier Jahre in einer gemeinsamen Wohnung in Braunfels gelebt. Während der Mitbewohner die Beziehung zu dem Sänger als rein freundschaftlich beschreibt, behauptet Hoffmann, ein sexuelles Interesse an ihm gehabt zu haben: „Eines Abends kam er zu mir ins Zimmer, wollte mit mir reden. Da Sex so wichtig für mich sei, könne er es mir auch oral machen. Das könne man ja machen unter Freunden. Ich habe abgelehnt“, wird der Sänger von der Bild-Zeitung zitiert.
Schließlich kam es am 7. Mai 2017 zu einem heftigen Streit, bei dem Manuel Hoffmann auf seinen Mitbewohner einschlug. Seither saß er in Untersuchungshaft. Unter Tränen erzählte das Opfer vor Gericht: „Ich dachte: Er ist der beste Mensch auf Erden, das kann nicht sein. Er hat weiter geschlagen, weiter geschlagen. (…) Dann habe ich gesehen, dass es der Pokal war, mit dem er auf mich einschlug, der dann auch irgendwann zerbrach. Dann schlug er mit dem steinernen Sockel weiter. Das Blut hat gespritzt, überallhin.“
Nach elf Monaten Untersuchungshaft und vier Monaten Prozess wurde im März schließlich ein Urteil gesprochen: Manuel Hoffmann muss neun Jahre ins Gefängnis. Jetzt wurde Berufung eingelegt. Dies hatte bislang keinen Einfluss auf die Haftstrafe des DSDS-Stars.






