Dafür steht „Vollkorn“ wirklich bei Lebensmitteln

Weniger eindeutig ist die Bezeichnung „Vollkorn“ aber für verarbeitete Produkte wie beispielsweise Kekse. Tatsächlich bezieht sich die Aufschrift „Vollkorn“ lediglich auf den Getreide- bzw. Mehlanteil im Produkt – und bedeutet keineswegs, dass ein Lebensmittel nur hochwertige und vollwertige Zutaten enthält.
In Deutschland muss der Getreideanteil von Broten und Brötchen, die als Vollkornbrot bzw. Vollkornbrötchen ausgelobt werden, zu mindestens 90 Prozent aus Vollkorngetreideerzeugnissen bestehen. Für Frühstückszerealien existieren jedoch keine solchen Vorgaben.
Kritik von Verbraucherschützern
In Italien wurde in der Vergangenheit die Bezeichnung „Vollkorn“ („integrale“) sogar für solche Backwaren als zulässig eingestuft, die nicht aus Vollkornmehl, sondern aus Auszugsmehl und Kleie hergestellt werden. Der Fachausdruck dafür lautet „farina ricostituita“, also wiederhergestelltes Mehl.
Verbraucherschutz-Organisationen haben diese Praxis wiederholt als irreführend kritisiert. Erkennbar ist der Unterschied nur anhand der Zutatenliste: bei „Weizenvollkornmehl“ – ohne zusätzliche Angaben – handelt es sich um Mehl aus dem ganzen Korn. Wird dagegen in Klammern zusätzlich „(Weizenmehl, Weizenkleie)“ angegeben, dann wurde nicht Vollkornmehl, sondern ein wiederhergestelltes Mehl verwendet.






