von ih 18.08.2018 07:59 Uhr

„Gerechtes Innsbruck“ sieht Georg Willi in der Pflicht

Nach einer rechtlichen Beurteilung von  o. Univ. – Prof. Dr. Karl Weber und einer Beurteilung der Rechtslage seitens der Gemeindeaufsicht des Landes Tirol liegt eine rechtliche Pattstellung vor, ob Ersatzgemeinderäten die Teilnahme an Ausschüssen erlaubt ist, oder nicht.

APA (Archiv)

„Jetzt liegt es an Bürgermeister Georg Willi für die nötige Rechtssicherheit zu sorgen, wobei er uns erklären muss, warum Ersatzgemeinderäte an Abstimmungen des  Gemeinderates, als höchstes Gremium der Stadt, teilnehmen dürfen, hingegen als Zuhörer bei Ausschusssitzungen des Innsbrucker Gemeinderates nicht?“, so Gemeinderat Depaoli vom Gerechten Innsbruck.

„Wir fordern Bürgermeister Willi auf uns zu beweisen, aufgrund welcher Rechtslage unser Bauexperte Herr Ing. Georg Angermair aus dem Bauausschuss  im Juli entfernt wurde! Die persönliche Interpretation der Rechtslage durch den Klubobmann des Koalitionspartners der Liste „Für Innsbruck“ Lucas Krackl war und ist kein Beweis“, so Gemeinderat Depaoli weiter. „Bis zur Klärung der Rechtslage, wenn es sein muss durch den Verfassungsgerichtshof als letzte Instanz, muss daher Ersatzgemeinderäten die Teilnahme an den Ausschüssen erlaubt sein“ fordert Depaoli.

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