von ih 27.07.2018 12:46 Uhr

Trauttmansdorff: Trotz Gutschein muss Eintritt bezahlt werden

Ulli Mair von den Freiheitlichen hat sich mittels einer Anfrage im Südtiroler Landtag erkundigt, ob es den Tatsachen entspricht, dass Personen, die einen Geschenkgutschein für das Frühstück im Restaurant des Schlosses Trauttmansdorff erhalten, dennoch vorher Eintritt bezahlen müssen, um überhaupt in den Genuss ihres Geschenkes – nämlich das Frühstück – zu kommen.

Die Gärten von Schloss Trauttmansdorff blühen zu Saisonbeginn auf. - Foto: LPA/Die Gärten von Schloss Trauttmansdorff

„Der geschilderte Fall entspricht den Tatsachen. Das Restaurant in den Gärten von Schloss Trauttmansdorff wird privat geführt und es haben nur die Besucher der Gärten dort Zugang. Es ist nicht möglich, nur das Restaurant zu besuchen ohne vorher den Eintritt für die Gärten bezahlt zu haben. Wenn nun der Betreiber des Restaurants Gutscheine verschenkt, müsste er diese Bedingungen auf jeden Fall den Beschenkten mitteilen“, gab der zuständige Landesrat Arnold Schuler zu.

„Gutscheine für ein Frühstück in den Südtiroler Restaurants sind derzeit eine beliebte Geschenkidee. Natürlich gehen die Beschenkten nicht davon aus, dass zusätzliche Kosten – wie zum Beispiel der Eintritt in die Gärten von Schloss Trauttmansdorff – zu begleichen sind. Dies sorgte bei einigen Bürgern für eine unangenehme Überraschung“, gibt Ulli Mair zu bedenken.

Es ist für die Freiheitliche auch verständlich, dass es der Verwaltung der Gärten nicht möglich sei, jeden Besucher zu kontrollieren, ob er „nur“ das Restaurant besuche oder auch die Gärten. Es sei laut ihr jedoch notwendig, hier eine Lösung im Sinne der Verwaltung von Schloss Trauttmansdorff, des Restaurants und der Besucher zu finden.

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