Trauttmansdorff: Trotz Gutschein muss Eintritt bezahlt werden

„Der geschilderte Fall entspricht den Tatsachen. Das Restaurant in den Gärten von Schloss Trauttmansdorff wird privat geführt und es haben nur die Besucher der Gärten dort Zugang. Es ist nicht möglich, nur das Restaurant zu besuchen ohne vorher den Eintritt für die Gärten bezahlt zu haben. Wenn nun der Betreiber des Restaurants Gutscheine verschenkt, müsste er diese Bedingungen auf jeden Fall den Beschenkten mitteilen“, gab der zuständige Landesrat Arnold Schuler zu.
„Gutscheine für ein Frühstück in den Südtiroler Restaurants sind derzeit eine beliebte Geschenkidee. Natürlich gehen die Beschenkten nicht davon aus, dass zusätzliche Kosten – wie zum Beispiel der Eintritt in die Gärten von Schloss Trauttmansdorff – zu begleichen sind. Dies sorgte bei einigen Bürgern für eine unangenehme Überraschung“, gibt Ulli Mair zu bedenken.
Es ist für die Freiheitliche auch verständlich, dass es der Verwaltung der Gärten nicht möglich sei, jeden Besucher zu kontrollieren, ob er „nur“ das Restaurant besuche oder auch die Gärten. Es sei laut ihr jedoch notwendig, hier eine Lösung im Sinne der Verwaltung von Schloss Trauttmansdorff, des Restaurants und der Besucher zu finden.






