„Die Sozialpflichtigkeit von Eigentum gehört in die Verfassung!“

„Alle müssen ihren Beitrag zur Lösung des landesweiten Wohnproblems leisten. Die Interessen der vielen Tiroler dürfen nicht hinter die Interessen weniger Grundbesitzer gestellt werden“, ist für Elisabeth Blanik, Vorsitzende der neuen SPÖ Tirol, klar:
„Die Sozialpflichtigkeit von Eigentum gehört in die Verfassung!“ Die SPÖ will jetzt prüfen, ob entsprechende Verfassungsgrundsätze in Tirol eine Offensive für leistbares Wohnen unterstützen können.
Eigentum verpflichtet und soll dem Wohle der Allgmeinheit dienen
Inspiration dafür hat man sich bei den nördlichen Nachbarn geholt: Artikel 14, Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes besagt:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Auch der Freistaat Bayern hält in seiner Verfassung unmissverständlich fest, dass die Verteilung und Nutzung des Bodens von Staats wegen überwacht wird und Missbrauch abzustellen ist.
Außerdem werden dort Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, für die Allgemeinheit nutzbar gemacht. „Bayern wird alles andere als kommunistisch regiert“, ergänzt Blanik augenzwinkernd.
Viele Maßnahmen scheitern an Haltung der Grundbesitzer
Sie hat einen entsprechenden Antrag im Tiroler Landtag initiiert. „Baulandmobilisierung, Bebauungsfristen, Freizeit- und Zweitwohnsitzabgaben, vorgezogene Erschließungskosten und mehr:
Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen für leistbares Wohnen scheitern aktuell an der Haltung der Grundbesitzer, die sich auf die Freiheit des Eigentums berufen und von der ÖVP besonders geschützt werden“, erklärt die sozialdemokratische Klubobfrau.
Die Festschreibung der Sozialpflichtigkeit von Eigentum in der Landesverfassung könnte dieser Form der schwarzen Klientelpolitik entgegenwirken, meint Blanik.






