VZS: So erhalten Sie Schadenersatz bei kaputter Kleidung

„Ein häufige auftretendes Problem sind die schlecht gereinigten Stücke“ erklärt die Beraterin der VZS. „Die Kleider, Federbetten, Decken oder Pullover werden zu Saisonswechsel in die Reinigung gebracht, und dann – verpackt – bis zum Herbst aufbewahrt. Erst Monate später merken die Verbraucher dann, dass bei der Reinigung nicht alles geklappt hat oder das Teil gar beschädigt wurde.“
Da die Beschwerde erst viele Monate später eingeht, haftet die Reinigung nicht. Der Grund: bei Aufträgen an einen Handwerker hat man acht Tage ab Entdeckung des Mangels und ein Jahr ab Übergabe des Werks Zeit, um dem Verantwortlichen den Mangel aufzuzeigen. Der Mangel muss jedoch „versteckt“, also bei Übergabe nicht offensichtlich sein, ansonsten muss er sofort aufgezeigt werden. Und die Mängel bei Kleidungsstücken sind fast immer offensichtlich.
Mängel sofort überprüfen
Daher der Rat, die Kleidungsstücke sofort zu überprüfen, wenn möglich direkt vor Ort im Beisein der Betreiber, und jeden Schaden oder Mangel (darunter auch Säume, Knöpfe, usw.) sofort aufzuzeigen. Im Optimalfall findet sich auch eine gemeinsame Lösung. Andernfalls sollte eine schriftliche Beschwerde verfasst werden. Dabei wäre es wichtig, bei Kleiderkäufen die Kassenbons aufzubewahren, zumindest jene der teureren Stücke, um einen eventuellen Schaden beweisen zu können.
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Südtirol findet sich ein Infoblatt mit weiteren Informationen sowie eine Zeitwert-Tablle mit den Preisabschlägen für die Kleidungsstücke, sowie die Musterbriefe für eventuelle Beanstandung.






