Alkohol ab 16, Rauchen ab 18, 14-Jährige um 23 Uhr ab nachhause

Beim Konsum von Alkohol gilt das Schutzalter von 16 Jahren. Das Verbot von „harten“ alkoholischen Getränken bis zum 18. Geburtstag wird in ganz Österreich gültig sein.
Auch das Schutzalter beim Rauchen wird einheitlich auf 18 Jahre angehoben.
Bezüglich der Ausgehzeiten sieht die Regelung vor, dass der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 23 Uhr und bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis ein Uhr nachts zulässig ist.
„Das letzte Wort haben aber immer die Eltern der Jugendlichen“
Für Jugendliche über 16 Jahren gibt es keine zeitliche Beschränkung. „Das letzte Wort haben aber immer die Eltern der Jugendlichen“, betonen LRIn Zoller-Frischauf und BMin Bogner-Strauß. Die Harmonisierung bei den Ausgehzeiten betrifft alle Bundesländer außer Oberösterreich.
Jungen Menschen Zugang zu Europa erleichtern
Bei der Landesjugendreferentkonferenz wurde außerdem ein Bekenntnis dazu abgegeben, jungen Menschen den Zugang zu Europa zu erleichtern.
Die Mobilität der Jugendlichen soll unterstützt und gestärkt werden. Im September findet in Wien im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018 ein informeller EU-Jugendministerrat statt.
Die Tiroler Jugendlandesrätin bemüht sich um eine Teilnahme in ihrer Funktion als Vorsitzende der Landesjugendreferentkonferenz. Sie möchte beim Jugendministerrat stellvertretend für alle Bundesländer den europäischen Mitgliedstaaten die Schwerpunkte der Jugendarbeit der Bundesländer präsentieren.
Jugendforschung und Jugendarbeit
Nicht nur der Jugendschutz war zentrales Thema der Konferenz. Auch die stärkere Vernetzung der Jugendforschung in Österreich wird angestrebt“, betont LRin Zoller-Frischauf. Darüber hinaus sind Lehrlinge im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit eine zentrale Zielgruppe. „Jugendzentren und -organisationen sollen noch stärker mit Berufsschulen kooperieren, um insbesondere auch junge Frauen zu erreichen“, erklärt LRin Zoller-Frischauf.
Bundesjugendsingen im Jahr 2020
Alle Jugend- und Schulchöre können sich freuen: Im Jahr 2020 wird das nächste Bundesjugendsingen in Kärnten stattfinden. „Die Durchführung der Veranstaltung wurde durch den Beschluss der Landesjugendreferentkonferenz gesichert“, freut sich LRin Zoller Frischauf.






