Karfreitag herrscht Tanz- und Filmverbot

Es handelt sich um Filme, welche den Charakter dieses Tages so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.
Die Einschränkungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das bekannteste Beispiel: das Tanzverbot, das in Bayern besonders streng und in Berlin relativ frei angewandt wird.
„Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist“, liest man auf der Homepage des FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft).
Alte Filme werden nicht von der Liste genommen
Neue Filme kommen kaum mehr auf die Verbotsliste – so betraf es 2015 nur mehr vier Filme. 1980 waren es noch 91 Filme, welche als nicht feiertagstauglich eingestuft wurden.
Ein Klassiker auf der FSK-Liste ist „Das Leben des Brian“ von Monty Python, der Inbegriff der filmgewordenen Gotteslästerung. Selten löste ein Film so viel Widerstand vonseiten religiöser Gruppen aus wie die 1979 veröffentlichte Satire.






