Todesstrafe für Drogenhändler
Symbolbild
Um Trumps Pläne werden in den Medienberichten hochrangige Regierungsbeamte zitiert.
Demnach habe der Präsident am Montag verkündet, dass das Justizministerium als Anklagebehörde auf Bundesebene in Prozessen die Todesstrafe beantragen kann, «wenn es unter dem geltenden Gesetz angemessen ist».
Die Beamten nannten keine konkreten Beispiele, machten aber klar, dass die Entscheidungen jeweils im juristischen Ermessen des Ministeriums lägen und der Kongress dazu keine Gesetzesänderung beschließen müsse.