Übersetzungsgebühr für Befunde im Krankenhaus?

Der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder hat die Schilderung besagter Mutter zum Anlass genommen, eine Landtagsanfrage an die Landesregierung zu stellen.
Die Antwort der Landesregierung auf Pöders Anfrage stellt klar: „Kann und darf nicht sein. Laut gesetzlichen Bestimmungen müssen die Befunde in jener Sprache abgefasst werden, welche die Patientin oder der Patient angegeben hat.
Sollte es jedoch vorkommen, dass der Befund nicht in der angegebenen Sprache verfasst wurde, so kann man sich an jenen Dienst wenden, welcher den Befund ausgestellt hat, um dort kostenlos eine Übersetzung zu beantragen. Der Befund darf aus Verantwortungsgründen jedoch nur von einer anderen Ärztin oder von einem anderen Arzt übersetzt werden.
Auch medizinische Dokumentationen werden kostenlos übersetzt, sofern ein konkretes und begründetes Interesse vorliegt.
Sollte eine Patientin oder ein Patient in ein Krankenhaus des deutschen (außerhalb Südtirols) bzw. italienischen Sprachraumes überwiesen werden, so kann ebenfalls eine kostenlose Übersetzung beantragt werden.
In allen weiteren Fällen, in denen die betroffenen Personen eine Übersetzung der medizinischen Dokumentation beanspruchten, steht es dem Gesundheitsdienst frei, diese gegen Gebühr durchzuführen.“
Laut Antwort der Landesregierung hat die Primarin der betreffenden Abteilung, der Pädiatrie des Krankenhauses Bozen, Frau Dr.in Lydia Pescollderungg, mitgeteilt, dass in ihrer Abteilung nie Übersetzungsgebühren verlangt wurden und auch nicht verlangt werden dürfen.“
Nach Angaben der betroffenen Mutter, hätte man eine Gebühr von € 20 einheben wollen.






