Unendliche Geschichte mit der Telefonrechnung

Die Verbraucher beanstanden allerdings die unklare und undurchsichtige Formulierung dieser Mitteilungen. Einige der großen Anbieter lassen nämlich durchschimmern, dass die erneuten Änderungen allein auf den Willen des Gesetzgebers gemäß Gesetz Nr. 172/2017 zurückzuführen seien. In Wahrheit schreibe das Gesetz aber nur vor, dass alle telefonischen Dienste pro Monat zu verrechnen seien.
Die Anbieter teilen aber auch mit, dass sie die Jahreskosten der Dienste nicht ändern würden – diese Kosten wurden jedoch bereits im Frühjahr 2017 abgeändert, als die Rechnungsperiodizität von einem Monat auf 28 Tage verringert wurde. Schade nur, dass das Verwaltungsgericht Latium geurteilt hat, dass diese Verteuerung gegen die Normen verstieß. Details dazu weiter unten im Text.
Ermittlungen wegen Kartellabsprachen eingeleitet
Die Südtiroler Verbraucherzentrale hat das Verhalten der Anbieter der Wettbewerbsbehörde gemeldet, welche nun ein Ermittlungsverfahren wegen einer mutmaßlichen Kartellabsprache zwischen den Anbietern eingeleitet hat.
Vor wenigen Tagen hat auch das Verwaltungsgericht Latium den Rekurs der Anbieter gegen den Beschluss der AGCOM vom März 2017 abgelehnt: bereits damals hatte die Behörde verfügt, dass die Anbieter umgehend wieder zur monatlichen Verrechnung zurückzukehren hätten. Was dann Ende 2017 auch per Gesetz bestätigt wurde.






