Land Tirol fördert über 100 Innovationsassistenten

„Die Tätigkeitsfelder einer oder eines neu einzustellenden Innovationsassistenten bzw. Innovationsassistentin können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und –management angesiedelt sein. Wenn Innovationsassistenten weitere Impulse in Richtung Digitalisierung im Unternehmen setzt, wird dieses Engagement auch unterstützt“, erklärt Nord- und Osttirols Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf die neue Schwerpunktsetzung auf Digitalisierung.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort Tirol. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt. Die Förderung im Schwerpunkt InnovationsassistentIn wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 40 Prozent der förderbaren Kosten bzw. maximal 28.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 70.000 Euro begrenzt.
Wer kann Innovationsassistent werden?
Als Innovationsassistent können Universitäts- und Fachhochschulabsolventen beschäftigt werden, wobei eine maximale Berufspraxis von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums als Toleranzgrenze anerkannt wird. In begründeten Fällen können auch Absolventen einer berufsbildenden höheren Schule beschäftigt werden. Hierfür wird eine Berufspraxis von maximal drei Jahren toleriert.






