von ih 09.02.2018 09:05 Uhr

Land Tirol fördert über 100 Innovationsassistenten

Insgesamt über 100 Innovationsassistenten hat das Land Tirol seit dem Jahr 2010 für Tirols Wirtschaft bisher gefördert: Jetzt wird die Förderung für Innovationsassistenten als ein Schwerpunkt aus der Tiroler Innovationsförderung mit Einreichfrist 31. März 2018 wieder neu aufgelegt. Damit können weitere 15 InnovationsassistentInnen unterstützt werden. Inhaltlich unterstützt werden auch laufende Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung.

Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf: "Der neue Innovationsassistent soll zunächst bei der Koordination der Innovations- und Technologieorientierung assistieren." - Foto: Land Tirol/Kathrein

„Die Tätigkeitsfelder einer oder eines neu einzustellenden Innovationsassistenten bzw. Innovationsassistentin können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und –management angesiedelt sein. Wenn Innovationsassistenten weitere Impulse in Richtung Digitalisierung im Unternehmen setzt, wird dieses Engagement auch unterstützt“, erklärt Nord- und Osttirols Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf die neue Schwerpunktsetzung auf Digitalisierung.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort Tirol. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt. Die Förderung im Schwerpunkt InnovationsassistentIn wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 40 Prozent der förderbaren Kosten bzw. maximal 28.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 70.000 Euro begrenzt.

Wer kann Innovationsassistent werden?

Als Innovationsassistent können Universitäts- und Fachhochschulabsolventen beschäftigt werden, wobei eine maximale Berufspraxis von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums als Toleranzgrenze anerkannt wird. In begründeten Fällen können auch Absolventen einer berufsbildenden höheren Schule beschäftigt werden. Hierfür wird eine Berufspraxis von maximal drei Jahren toleriert.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite