STF-Abgeordnete befürwortet Wahlrecht ab 16
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Ziel des Gesetzgebungsausschusses sei es, Bürger aktiv an der Politik zu beteiligen, indem der Zugang zu Volksabstimmungen erleichtert werden. Zwar seien die Landtagswahlen dazu da, dass Bürger Volksvertreter wählen, welche ihre Interessen vertreten. Dennoch sei es für die STF-Abgeordnete wichtig, dass Bürger auch während der Legislaturperiode mehr Mitsprache bei der Entwicklung ihres Landes haben. Deshalb fordert Atz Tammerle u.a. die Senkung der Unterschriftenhürde für die Abhaltung einer Volksabstimmung von 8000 auf 5000 Unterschriften.
Ein weiterer Antrag von Atz Tammerle sieht vor, dass das Wahlrecht auf 16 Jahre gesenkt wird. Erfahrungswerte aus Österreich, wo das Wahlalter bereits vor zehn Jahren auf 16 Jahre herabgesetzt wurde, zeigen, dass seitdem die Wahlbeteiligung ständig gestiegen ist. Je früher Jugendliche aktiv in politische Entscheidungen miteinbezogen würden, umso geringer sei das Risiko einer Politikverdrossenheit.
Wenn Jugendliche mit 16 Jahren die Verantwortung für sich und andere im Straßenverkehr tragen können, sind sie auch mündig genug, um über politische Projekte zu entscheiden. Schließlich sind sie es, die dann mit den zukünftigen Entwicklungen leben müssen.