Impfen: Sanitätsbetrieb weist „unwahre Behauptungen“ zurück

Die Aussage, dass die Durchimpfung der Bevölkerung Gesetz sei, zirkuliert in diesen Tagen in den sozialen Medien und stimme genauso wenig, wie die Behauptung, dass künftig die Verlängerung des Führerscheins vom Nachweis des Impfstatus abhängen soll.
Thomas Lanthaler, geschäftsführender Sanitätsdirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, betont, dass die Prioritäten und Ziele des staatlichen Impfprogramms im Zeitraum 2017-2019 öffentlich und nachlesbar seien. Auf der Webseite des Gesundheitsministeriums seien umfangreiche Informationen rund um den neuen Impfplan für Kinder und Jugendliche von 0 bis 16 Jahren und auch der Plan zur Impfvorsorge könne heruntergeladen werden.
Was dort steht sei, dass die Fachleute eingeladen werden, aktiv auf bestimmte Risikogruppen zuzugehen und die Wichtigkeit von Impfungen anzusprechen, beispielsweise die Grippeschutz-Impfung für Personen über 65 Jahren und Chronisch-Kranke.
Der Impfplan legt u.a. für die Erwachsenen nahe, dass z.B. bei der Erneuerung des Führerscheins vom Arzt darauf hingewiesen wird, dass die Impfung gegen Diphterie-Thetanus-Keuchhusten alle 10 Jahre aufzufrischen wäre. „Von einer zwangsweisen Durchimpfung der gesamten Bevölkerung kann also keine Rede sein“, schließt Lanthaler.






