Prostitution: Freiern drohen Strafen bis zu 8.000 €

Letzteres bedeute, dass die prostitutionslastigen Delikte keine Dauerdelikte mehr darstellen, sondern nach Abschluss der Polizeikontrollen neuerlich begangen und neuerlich bestraft werden können. Die wiederholte Bestrafung der einzelnen Taten sowie die polizeiliche Festnahme wegen Tatwiederholung zur Vorführung vor die Strafbehörde werde dadurch ermöglicht.
Als Freier macht sich laut Polizei strafbar, wer außerhalb bewilligter Bordelle oder Erlaubniszonen zum Zwecke der Inanspruchnahme einschlägiger sexueller Dienstleistungen Prostituierte kontaktiert oder deren einschlägige Leistungen in Anspruch nimmt.
Der Strafrahmen erstreckt sich in allen Fällen bis zu 4.000 Euro – im Wiederholungsfalle oder bei Vorliegen erschwerender Umstände bis 8.000 Euro. Eine Bezahlung an Ort und Stelle ist nicht möglich, sodass in jedem Fall eine Anzeige erstattet und ein Strafverfahren bei der Behörde eingeleitet wird. Das bedeutet, dass angezeigte Freier mit unter Umständen unangenehmen behördlichen Schreiben an deren Wohnadressen zu rechnen haben.
Das SPK Innsbruck nimmt die Novelle des Landespolizeigesetzes zum Anlass, den Fokus der verstärkten Kontrollen insbesondere auf illegale Freier zu richten und rigoros mit Anzeigen vorzugehen. Auch werde es aufgrund der Bereinigung des „fortgesetzten Deliktes“ in Hinkunft mehr Anzeigen gegen Prostituierte sowie Festnahmen von Prostituierten, die am Straßenstrich aktiv sind, geben. Insgesamt erwartet sich das SPK Innsbruck laut eigenen Aussagen von den neuen Bestimmungen eine höhere Wirkung der intensiven Maßnahmen gegen die illegale Prostitution.






