Brixen: 3.333 Euro für wildes Urinieren

Zugetragen hat sich der Vorfall am letzten März-Wochenende dieses Jahres. Es war 1 Uhr morgens, als eine Polizeistreife in der Brixner Bahnhofsstraße gerade einige Kontrollen durchführte.
Währendessen entdeckten die Beamten vor einem Lokal den jungen Klausner, wie er Angaben zufolge im Eingangsbereich auf die Terrasse eines Lokals urinierte. Er soll dabei offensichtlich angetrunken gewesen sein. Zum Zeitpunkt war das Lokal noch geöffnet – einige Besucher und der Lokalbesitzer waren anwesend.
Die Ordnungshüter stellten darauf sofort die Personalien des Mannes fest und erstellten ein Protokoll über die begangene Tat. Dass er mit großer Wahrscheinlichkeit eine Strafe für seine Tat bekommen würde, hat der junge Mann zu diesem Zeitpunkt vermutlich schon geahnt. Wie hoch diese aber ausfallen würde, womöglich nicht.
Diese Strafe hat es in sich!
Rund einen Monat später erreicht den Klausner schließlich sein Strafbescheid – und der hat es in sich. Saftige 3.333 Euro muss er nun für seine Tat bezahlen. Ihm wird konkret vorgeworfen, dass er gegen Art. 726 des italienisches Strafgesetzbuches verstoßen habe.
Dieses Gesetz sieht vor, dass bei einem „Verstoß gegen den öffentlichen Anstand in einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Ort“ eine Geldstrafe von 5.000 bis maximal 10.000 Euro droht. Glück im Unglück: dem Eisacktaler wurde „nur“ ein reduzierter Betrag von 3.333 Euro in Rechnung gestellt, sollte er die Strafe innerhalb von 60 Tagen begleichen.

Diese saftige Strafe muss der Klausner nun bezahlen – Foto: UT24






