von apa 23.03.2017 13:22 Uhr

Flughafen Wien kämpft gegen Verbot dritter Flughafenpiste

Sind Jobs oder saubere Luft wichtiger? Um diese Frage entzündet sich ein heftiger Streit, seitdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) geurteilt hat, dass die dritte Piste am Flughafen Wien nicht gebaut werden darf. Zwar schaffe das Projekt Jobs, sei für den Standort wichtig und mache die Luftfahrt sicherer. Aber der CO2-Ausstoß würde steigen, deshalb könne nicht gebaut werden, meinten die Richter.

APA

Am Mittwoch hat der Flughafen Wien gegen die Entscheidung beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof Einspruch erhoben. Auch das Land Niederösterreich geht dagegen zum Verwaltungsgerichtshof, die Stadt Wien, wie das Land Niederösterreich ein großer Eigentümer des Flughafens, bringt zwar selber keine Rechtsmittel ein, beteiligt sich aber am Verfahren.

Das hat zu zahlreichen Reaktionen geführt. Der Knackpunkt ist immer, ob der Umwelt oder den Wirtschaftsbedürfnissen ein höheres öffentliches Interesse zugestanden wird. Obwohl Experten darauf hinweisen, dass nur im Luftfahrtgesetz diese pauschale Abwägung zwischen Klimaschutz und allen anderen Faktoren möglich sei, will Wirtschaftsminister Reinold Mitterlehner (ÖVP) in der Verfassung nun ein “öffentliches Interesse” als vorrangig festschreiben und dabei auch insgesamt Großprojekte beschleunigen.

Dazu soll es eine “Staatszielbestimmung” geben. Die Dritte Piste sei der letzte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebrachte habe, begründete er im “Mittagsjournal”, warum der Vorschlag jetzt komme. Es müsse “eine vernünftige Balance” zwischen Umweltschutz und Standortinteressen geben. “Niemand hat etwas davon, wenn wir ein Vorzeigeumweltstandort sind, aber keine Arbeitsplätze haben”. Etwa acht Großprojekte in Österreich würden ständig mit neuen Einwänden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung verschoben, kritisierte der Vizekanzler.

Unterstützung signalisierte am Donnerstag für die SPÖ Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Er will sich den Vorschlag Mitterlehners anschauen und diskutieren. Auch er brach eine Lanze für schnellere Verfahren.

Der grüne Verfassungssprecher Albert Steinhauser sagte auf Anfrage der APA, der Vorschlag Mitterlehners sei “nicht durchdacht”. Denn öffentliches Interesse sei schon die Abwägung von Vor- und Nachteilen, es mache also keinen Sinn, das öffentliche Interesse an sich in die Verfassung zu schreiben. Es sei das Wesen des Rechtsstaates, diese Abwägung vorzunehmen. Wenn es im Einzelfall Zielkonflikte gebe, müsse man diese ausdiskutieren. Wenn man nun das Interesse an Jobs gegen das Interesse an der Umwelt stelle, dann “wirft uns das in die 1980er Jahre zurück”, so Steinhauser. Er hätte geglaubt, dass in Österreich klar sei, dass es um umweltverträgliche Jobs geht: “Das Gegensatzpaar tut mir weh”.

Von der FPÖ lag am Donnerstagnachmittag noch keine Stellungnahme vor. Die Regierung braucht für Verfassungsgesetze die Zustimmung zumindest einer der beiden großen Oppositionsparteien.

Wenig überraschend plädiert die Industriellenvereinigung für den Bau der dritten Piste. Sie bekenne sich zwar zu einer “vernünftigen Balance zwischen ökologischer Nachhaltigkeit und wettbewerbsfähigem Wirtschaften”, aber dann heißt es in ihrer Aussendung doch: “Klar ist, dass Arbeitsplätze und Rechtssicherheit im Interesse der Menschen und des Wirtschaftsstandortes Vorrang haben müssen.” Auch ÖVP-Generalsekretär Werner Amon hält in seiner Aussendung fest: “Bei der Beurteilung von Infrastrukturprojekten müssen standortpolitische Erwägungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen wieder höheres Gewicht haben”.

Demgegenüber verteidigen Umweltgruppen vehement die Entscheidung des BVwG. Eine eigene “Protestaktion gegen die außerordentliche Revision des Flughafens” schreibt unter der Bezeichnung “System Change, not Climate Change” unter anderem “das öffentliche Interesse am Schutz vor den Folgen des Klimawandels muss ernst genommen und weiterhin höher gewertet werden als kurzsichtige Profitinteressen”. Das Ökobüro schreibt: “An einer sachlich rechtlichen Debatte sind Umweltorganisationen interessiert. Es kann jedoch nicht sein, dass der Beitrag zum Klimawandel in Verfahren wie bisher einfach generell auszuklammern ist”. Die Umweltgruppe Virus meint: “Fortgesetzte Panikmache unter Zuhilfenahme von Worthülsen wie ‘Wirtschaftsstandort, Arbeitsplätze und Wachstum’ als Totschlagargument” seien nicht hilfreich.

Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen zwei der drei Richter, die den BVwG-Spruch fällten, köchelt weiter. Der Vorstand des Flughafen Wien will allerdings ausdrücklich nur gegen das Urteil und nicht gegen die Richter vorgehen. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser schreibt hingegen, “die Attacken auf die beiden betroffenen Richter und den Rechtsstaat nehmen ein unerträgliches Ausmaß an”, man versuche, Richter in wirtschaftlich heiklen Entscheidungen für die Zukunft einzuschüchtern. Zwar sei Kritik an einem Urteil in einer Demokratie legitim, aber “wer den Rechtsstaat ernst nimmt, beruft gegen ein Urteil”. Im Fall des Flughafen-Urteils werde aber “in einer inakzeptablen Form Stimmung gemacht und der Rechtsstaat angegriffen”.

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  1. grammel
    23.03.2017

    Wenn man die Gegend kennt und sieht was für einen Großraum diese 3 Piste einnimmt, dann fragt man sich schon ob wir größenwahnsinnig sind. Ich bin kein Grüner, aber hier werde ich zu einem. Arbeitsplätze hin oder her, das rechtfertigt nicht so einen Eingriff in die Natur. Was hier für unsere Kinder zerstört wird, ist nicht wieder gutzumachen. Klares Nein zur 3 Piste mfg

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