von fe 21.03.2017 16:05 Uhr

ASGB-GTV: Proporzregelung ist einzuhalten

Die Fachgewerkschaft Transport und Verkehr (GTV) im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) nimmt die Tatsache, dass das Unternehmen SAD in Stellenausschreibungen eine der wesentlichen Säulen der Autonomie – nämlich den ethnischen Proporz – nicht berücksichtigt mit absolutem Unverständnis wahr und unterstützt die Klage des Landes gegenüber des Betriebes SAD aufgrund der Verletzung des ethnischen Proporzes.

Foto: LPA

„Unabhängig von den aktuellen Konflikten, die die Gewerkschaften mit dem Unternehmen SAD ausfechten, kann der ASGB als ethnische Gewerkschaft und somit als gewerkschaftlicher Vertreter der deutschen und ladinischen Volksgruppe einer Aushebelung des ethnischen Proporzes nicht tatenlos zusehen. Mitte Dezember 2016 hat der CEO der SAD Ingemar Gatterer die Wichtigkeit des ethnischen Proporzes und die Schulung des Personals hinsichtlich der Verwendung der deutschen Sprache unterstrichen. Dem diametral gegenüberstehen nun Stellenausschreibungen, welche die Proporzregelung nicht einhalten. Art. 32/bis des DPR Nr. 752/1976 sieht unmissverständlich vor, dass Betriebe, die die Aufgaben der Staatsbahnen übernommen haben oder übernehmen, die Stellen nach dem ethnischen Proporz zu vergeben haben. Deshalb unterstützt der ASGB die Maßnahme der Landesregierung vor Gericht zu ziehen vollinhaltlich, denn im Hinblick auf den Proporz darf kein Auge zugedrückt werden um Präzedenzfälle unbedingt zu vermeiden.“, schreibt Richard Goller, Fachsekretär vom ASGB-GTV, in einer Presseaussendung.

„Verweisen möchten wir außerdem auf den Umstand, dass das Unternehmen SAD Linien an Nicht-Konzessionäre vergibt. Dies geschieht über Ausschreibungen, die nicht vom Land vorgenommen werden, sondern direkt von der SAD. Diese sogenannten Subkonzessionäre wären verpflichtet, ihren Chauffeuren die Zweisprachigkeitszulage auszuzahlen, was in vielen Fällen jedoch nicht vorkommt. In diesem Zusammenhang wäre das Land gefordert seiner Kontrollpflicht intensiver nachzukommen und eventuelle Missstände ebenfalls zur Anzeige zu bringen.“, schließt Goller.

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