von ih 06.03.2017 11:05 Uhr

Handelskammer informiert über Sperre des Arlbergtunnels

Vom 24. April bis zum 02. Oktober 2017 wird der Arlbergtunnel, der Nordtirol mit Vorarlberg verbindet, wegen Sanierungsarbeiten für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Handelskammer Bozen informiert über die geltenden Regelungen auf der Ausweichroute.

APA

Aufgrund von Sanierungsmaßnahmen ist der Arlbergtunnel vom 24. April bis 02. Oktober dieses Jahres gesperrt. Die PKWs und der Leichtverkehr haben die Möglichkeit, über den Arlbergpass auszuweichen.

Der internationale Güterverkehr, mit Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs, wird großräumig umgeleitet, da die Kapazitäten der hochalpinen Bundesstraße begrenzt sind.

Diese Einschränkungen gibt es

Es gelten folgende Regelungen auf der Ausweichroute L197 Arlbergpassstraße für den Zeitraum der Sperre:  PKWs, Busse, Camper und Kleinlastwagen haben freie Fahrt.

Für PKWs mit Anhänger mit einem Gesamtgewicht unter 750 Kilogramm gibt es vom 24.04. bis zum 30.06.2017 keine Einschränkungen. Im Zeitraum vom 01.07. bis 02.10.2017 gilt ein Fahrverbot an Samstagen und Sonntagen und am 15.08.2017 (Maria Himmelfahrt) jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr. LKWs mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge dürfen nicht über den Arlbergpass fahren.

Davon ausgenommen ist der Ziel- und Quellverkehr von Sonntag 22.00 Uhr bis Samstag 09.00 Uhr mit Ausnahme der Feiertage, wo ein Fahrverbot von 00.00 bis 22.00 Uhr gilt. Ziel- und Quellverkehr heißt Be- oder Entladung in den folgenden Regionen: alle Bezirke von Vorarlberg, die Landkreise Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar, Rottweil, die Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Süd- und Welschtirol und die italienische Provinz Belluno.

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