von apa 20.02.2017 12:02 Uhr

Strafrechtspaket mit Verschärfung bei sexueller Belästigung

Die Regierung plant im Strafrecht eine Reihe von Verschärfungen. Die am Montag von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in Begutachtung geschickte Novelle sieht unter anderem neue Tatbestände gegen staatsfeindliche Bewegungen und sexuelle Belästigung in Gruppen sowie einen höheren Strafrahmen bei tätlichen Angriffen gegen Beamte vor.

APA

“Mit dem vorliegenden Entwurf wollen wir den äußerst bedenklichen Entwicklungen hinsichtlich des Verhaltens gegenüber Behörden und Amtsträgern entgegenwirken. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen, dass der Staat und die für ihn tätigen Menschen sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen”, erklärte Brandstetter am Montag in einer Aussendung. Darüber hinaus hätten “die inakzeptablen Vorfälle in Innsbruck” gezeigt, “dass wir beim Sexualstrafrecht in einem Teilbereich nachschärfen müssen. Das ist ein klares Zeichen, dass wir so ein Verhalten nicht tolerieren und entschieden dagegen vorgehen.”

Der neue Tatbestand “Staatsfeindliche Bewegungen” soll künftig ein effektives Vorgehen gegen Gruppierungen wie beispielsweise “One People’s Public Trust” (OPPT), “Freeman” oder “souveräne Bürger” ermöglichen. Diese Bewegungen lehnen österreichische Gesetze, Gerichte sowie generell staatliche Institutionen ab und gehen mittels finanzjuristischer Tricks gegen Organe von Behörden vor. “Die Mitglieder dieser Bewegungen versuchen, Parallelgesellschaften aufzubauen und sich jeglicher Verpflichtungen zu entziehen. Als funktionierender Rechtsstaat werden wir das nicht hinnehmen”, so Brandstetter.

Künftig soll jemand strafbar sein, der eine solche staatsfeindliche Bewegung gründet, sich an ihr führend betätigt oder sich daran beteiligt. Der vorgelegte Gesetzestext sieht vor, dass der Staat auch auf einzelne Personen strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen. Um einer Bewegung anzugehören, soll es daher ausreichend sein, dass eine gewisse Anzahl von Menschen (zumindest zehn) der gleichen staatsablehnenden Haltung oder dem gleichen staatsablehnenden Ziel folgen. Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig.

Höhere Strafen wird es künftig bei tätlichen Angriffen auf Beamte geben. Der Strafrahmen soll von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre angehoben werden und so die Exekutive besser schützen. Die Zahl der tätlichen Angriffe nehme insbesondere auf Justizwachebeamte “dramatisch” zu, so der Minister.

Eine Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung soll “als Folge der Silvestervorfälle in Innsbruck, wo Frauen von Gruppen junger Männer belästigt wurden”, erfolgen. “Um derartigen inakzeptablen Übergriffen künftig strafrechtlich effektiv begegnen zu können, wird die Teilnahme an einer Gruppe, die darauf abzielt, jemanden sexuell zu belästigen, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft”, heißt es in der Aussendung.

Wer aktiv eine sexuelle Belästigung gemeinsam mit einem oder mehreren Mittätern begeht, dem soll künftig bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe drohen. Außerdem soll die im Strafgesetzbuch verankerte Notwehr um Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung erweitert werden. Notwehrhandlungen bei sexuellen Belästigungen waren bisher nicht explizit geregelt.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite