Bikini-Skandal: Innsbrucker Polizei verurteilt

Eine Muslima hatte auf der Terrasse des städtischen Schwimmbades minutenlang lautstark telefoniert. Viele Badegäste fühlten sich durch das Gespräch gestört und beschwerten sich beim Bademeister.
Dieser forderte die Frau dazu auf ihr Mobiltelefon während des restlichen Aufenthalts im Spind im Eingangsbereich zu lassen. Die Dame zeigte allerdings wenig Verständnis für diese Forderung. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, woraufhin sich der Bademeister gezwungen fühlte die Polizei zu verständigen.
Doch auch das Eintreffen der Ordnungshüter brachte die tobende Frau nicht zur Vernunft. Sie begann die Beamten und andere Badegäste wüst zu beschimpfen. Auch nach mehrmaliger Aufforderung weigerte sich die Frau sich auszuweisen. Daraufhin wurde sie von den Beamten im Bikini abgeführt.
Genau dieser Umstand wurde der Polizei nun zum Verhängnis. Das Landesverwaltungsgericht Tirol verurteilte die Ordnungskräfte wegen rechtswidrigen Verhaltens und Verletzung der Menschenwürde.
Laut Urteilsbegründung sei die Amtshandlung nicht verhältnismäßig gewesen, da keine „extreme Ausnahmesituation“ vorgelegen sein soll. Beim Abführen der Frau im Bikini auf die öffentliche Straße sei die Betroffene „aufgrund der Eingriffsintensität in ihrem Recht auf menschenwürdige Behandlung verletzt“ worden.






