Feuerwerk im Wald ist untersagt
Die Bezirkshauptmannschaften von Innsbruck, Imst, Landeck, Lienz, Reutte und Schwaz haben daher eine Verordnung erlassen, die das Hantieren mit Feuerwerksraketen und Böllern sowie mit offenem Feuer in Waldgebieten und in deren Gefährdungsbereichen untersagt.
Darunter sind jene angrenzenden Bereiche zu verstehen, in denen die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in den benachbarten Wald begünstigen. Übertretungen dieser Verordnungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro geahndet.
Kein generelles Feuerwerksverbot
Die erlassenen Verordnungen sind kein generelles Feuerwerksverbot: Jedoch wird dringend abgeraten, Feuerwerke wie Böller oder Raketen in Waldnähe abzuschießen.
Bereits der kleinste Funke kann einen Brand auslösen. So führte im vergangenen Jahr beispielsweise ein „Schweizer Kracher“ zu einem 150 Quadratmeter großen Flächenbrand im Skigebiet Hochzeiger im Pitztal.
Weiterhin keine Niederschläge erwartet
Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) meldet auch für die nächsten Tage keine Niederschläge.
Somit bleibt es voraussichtlich bis Jahresende weiterhin trocken und überdurchschnittlich warm. Daher ist von einer anhaltend erhöhten Waldbrandgefahr auszugehen.